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Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - befristeter Vertrag TVöD?
Spid:
--- Zitat von: Marina21 am 22.07.2021 12:26 ---Subalternes Führungspersonal? Linienvorgesetzer?
Ich merke schon, ich bin hier im Verwaltungsforum. ;)
In meinem Fall gibt es kein "subalternes Führungspersonal".
--- End quote ---
Es gibt den AG. Der AG ist entweder eine natürliche oder eine juristische Person, in letzterem Fall gibt es eine oder mehrere Personen, die zu seiner Vertretung befugt sind. Sofern es sich bei der Vorgsetzten nicht um den AG als natürliche Person oder den Vertreter des AG (HVB, GF usw.), der eine juristische Person ist, ist sie lediglich subalternes Führungspersonal - und entsprechend wenig relevant.
Marina21:
In meinem Fall im Nichtverwaltungsjargon: Chefchef: Landrat. Mein direkter Chef: Dezernent. Dieser ist mein Ansprechpartner, wird mein Arbeitszeugnis erstellen und ist für mich relevant. Und anderes "subalternes Führungspersonal" gibt es da nicht dazwischen.
tina92:
Es ist doch ganz einfach. Wenn Du Dir mit demjenigen, der den Auflösungsvertrag unterschreibt einig bist, dann ich es gut für Dich. Wenn nicht, dann nicht.
Marina21:
--- Zitat von: tina92 am 22.07.2021 14:14 ---Es ist doch ganz einfach. Wenn Du Dir mit demjenigen, der den Auflösungsvertrag unterschreibt einig bist, dann ich es gut für Dich. Wenn nicht, dann nicht.
--- End quote ---
Genau, so ist es. Ich habe den Thread hier ja wegen der Kündigungsfrist eröffnet. Das Thema Aufhebungsvertrag hat sich dann erst ergeben.
Bisher hatte ich immer von 6 Wochen gelesen und mich darauf auch verlassen.
Und hier habe ich erstmals gesehen, dass für befristete Verträge andere Zeiten gelten. Daher die Frage hier im Forum. Aber es scheint tatsächlich so zu sein, auch wenn ich das immer noch nicht fassen kann. 4 Monate Kündigungsfrist ist ja Wahnsinn - für Arbeitnehmer, die gerade mal ein paar Jahre befristet beschäftigt sind.
Daher hoffe ich eben, dass ich das im Gespräch klären kann und früher wechseln kann. Und wenn nicht, dann ist es eben so. Dann verzögert sich eben alles noch um ein paar Monate. Auch nicht so schlimm.
WasDennNun:
--- Zitat von: Marina21 am 23.07.2021 10:10 ---Daher hoffe ich eben, dass ich das im Gespräch klären kann und früher wechseln kann. Und wenn nicht, dann ist es eben so. Dann verzögert sich eben alles noch um ein paar Monate. Auch nicht so schlimm.
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Es gibt ja auch noch die Brechstange:
Fristlose Kündigung deinerseits (also mit Termin deiner Wahl, 4 Woche zum Monatsende, in 7 Wochen oder wie auch immer ..), auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass diese Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.
Bis zur Gerichtlichen Klärung ist man dann eh schon beim neuem AG und der Alte AG könnte dann nur noch Schadensersatz fordern und da wird er so gut wie nie etwas fordern können.
Kluge Personaler und AGs wissen das und deswegen einigen sie sich auf etwas vernünftiges für den Aufhebungsvertrag.
(also ich hatte nie Probleme mit Aufhebungsverträgen und bin durchaus auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder unter Vertrag genommen worden, weil ja einvernehmliche Trennung)
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