Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Unterschied TV-H und TVöd

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Hustensaft:
TV-H und TVöD unterscheiden sich nicht nur in den Entgelttabellen, sondern auch in den "Nebenleistungen". Zu vergleichen sind die Arbeitszeit (im TV-H fest 40 Stunden/Woche),  die Jahressonderzahlung (im TV-H ~88 % bis ~ 55 %, je nach Entgeltgruppe, Bemessungsgrundlage ist das Durchschnittsgehalt ohne Überstunden der Monate Juli, August und September, durch Protokollnotiz wird aktuell noch 90 bis 60 % gezahlt), die Kinderzulage von 100 € je Kind (ab dem dritten Kind 153,05 € je Kind) und dem Anspruch auf das "Landesticket" (kostenfreie Nutzung aller ÖPNV-Verkehrsmittel in Hessen und wenigen Gebieten außerhalb Hessens).

Letztlich also ein höchst individuelles Rechenwerk.

Öffi21:
Super vielen Dank das hat mir schon mal geholfen!

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