Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Überlastung = höheres Entgelt?
Organisator:
--- Zitat von: Kai am 02.08.2021 12:05 ---
Kann die Kollegin für die „Mehrarbeit/Überstunden“ auch das entsprechende Entgelt verlangen, wenn der Gleitzeitrahmen überschritten wird.
Könnte die Kollegin, ohne arbeitsrechtliche Probleme zu erwarten, die Bearbeitung des Aktenüberhanges verweigern?
Wo ist insofern die Grenze des arbeitsvertraglich zumutbaren?
Würde eine Überlastungsanzeige helfen?
--- End quote ---
1. nein, da es sich hier um keine Mehrarbeit / Überstunden handelt.
2. nein, der AN ist verpflichtet die vertraglich vereinbarten Aufgaben zu übernehmen.
3. beim arbeitsvertraglich Vereinbarten. Also wohl 35 Stunden.
4. Wofür / wogegen? Wenn die Beschäftigte sich wie von Spid beschrieben vertragsgemäß verhält, gibts auch nichts wofür Hilfe notwendig wäre.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kai am 02.08.2021 12:05 ---Würde eine Überlastungsanzeige helfen?
--- End quote ---
Natürlich kann man den AG freundlich darauf hinweisen, welche Anzahl an Buchstaben/Akten o.ä. täglich unbearbeitet bleiben.
Natürlich kann man den AG darauf hinweisen, dass man jetzt Zeitausgleich nimmt und 100h im laufe der nächsten 4 Wochen abbummelt.
clarion:
Hallo Kai,
Ich kann nur dazu raten, dass die Kollegin zusammenstellt, wieviele Fälle sie in Sollzeit schafft und sie sollte auch Zeiten für die Anwärter Ausbildung ansetzen. Dann würde ich die Zahl der Fälle und Zeitanteil der Ausbildung dem Vorgesetzen evtl. auch dessen Vorgesetzten per Mail oder sonstwie schriftlich nachweisbar mitteilen und folgendes beifügen: Tilgungsplan für den Abbau der Überstunden und die Bitte um Anweisung nach welchen Kriterien die vorrangig zu bearbeitenden Fälle identifiziert werden sollen. Solange keine Priorität vorgegeben wird, wird eben nach Datum abgearbeitet. Der Rest der Fälle bleibt eben liegen. Und wenn ine Bürgerin oder ein Bürger sich wegen der Nichtbearbeitung beschwert, zum Vorgesetzten weiterschicken.
Opa:
--- Zitat von: Kai am 02.08.2021 11:42 ---
Eine Vollzeitkraft hat 12 Buschstaben zu bearbeiten. Beamte 13. Die Kollegin müsste eigentlich 8 Buchstaben (9 aufgrund der 35 Stunden, 8 aufgrund der Schwerbehinderung) bearbeiten, bearbeitet aber weiterhin und seit Jahren die vollen 12.
--- End quote ---
Warum so kompliziert? Stellt doch einfach auf das hawaiianische Alphabet um. Das hat nur 12 Buchstaben.
Pham Nuwen:
@Kai: Es sollte jetzt klar sein, was zu tun ist. Die Kollegin ist keine Bittstellerin und hat nicht mehr und nicht weniger als die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
Wenn der AG tatsächlich so dreist ist auf eine entsprechende Anpassung mit Druck zu reagieren, so sei dies lässig wegzulächeln. Er kann es sich jetzt schon nicht leisten noch mehr Personal zu verlieren und auf die Argumentation wie die unvergoltene Mehrarbeit sachlich begründet werden soll, bin ich eh gespannt ...
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