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Überlastung = höheres Entgelt?

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Wdd3:
Womöglich ist die Aktenlast die einer Vollzeitkraft zugeteilt ist zu gering? Wenn der AG nur Leistung minderer Art und Güte verlangt kann eine 35 Std. Kraft diese evtl. auch erledigen.

Kai:
Hallo Kollegen,

aufgrund meines Urlaubes komme ich leider erst heute auf den Post zurück. Ich danke aber für eure Antworten.

Der AG ist durchgehend überlastet. Im geh. Dienst, bzw. jenseits der E9b sind die Stellen durchgehend unbesetzt. Die, die noch da sind, müssen die Aktenlast tragen.

Eine Vollzeitkraft hat 12 Buschstaben zu bearbeiten. Beamte 13. Die Kollegin müsste eigentlich 8 Buchstaben (9 aufgrund der 35 Stunden, 8 aufgrund der Schwerbehinderung) bearbeiten, bearbeitet aber weiterhin und seit Jahren die vollen 12. Auch werden Anwärter ausgebildet. Eine Entlastung hierfür sollte eigentlich stattfinden, kann aber wegen der dünnen Personaldecke nicht realisiert werden.

Es gilt generell die gleitende Arbeitszeit mit Überstundenkonto. Der AG räumt regelmäßig ein, die Stunden abzugleiten, mit der Folge, dass die Arbeit liegen bleibt.

Auch 100 Stunden Plus sind nichts Seltenes.  Jedoch werden Stunden jenseits der 100 ohne Ausgleich gekappt.

Vom Mitlesen ist mir auch bekannt das Überstunden, Mehrarbeit, ect. nichts miteinander gemein haben.

Daher freue ich mich weiter auf eure Posts.

Spid:
Mir erschließt sich immer noch nicht, wo das Problem sein soll - außer dem Umstand, daß es für Gleitzeit ein "Überstundenkonto" gibt, obwohl das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

Kai:
Ich formuliere das mal in konkrete Fragen um:

Kann die Kollegin für die „Mehrarbeit/Überstunden“ auch das entsprechende Entgelt verlangen, wenn der Gleitzeitrahmen überschritten wird.

Könnte die Kollegin, ohne arbeitsrechtliche Probleme zu erwarten, die Bearbeitung des Aktenüberhanges verweigern?

Wo ist insofern die Grenze des arbeitsvertraglich zumutbaren?

Würde eine Überlastungsanzeige helfen?

Spid:
Es werden doch durch den AG überhaupt keine Arbeitsstunden angeordnet. Die TB arbeitet doch völlig freiwillig mehr als sie müßte. Ob die vom AG gewünschte Erledigung von Aufgaben in der Arbeitszeit zu schaffen ist, ist nicht das Problem des AN. Dieser geht nach der vereinbarten Arbeitszeit einfach nach Hause. Wenn dem AG die Erledigung wichtig ist, ordnet er Arbeitsstunden an, die ggfs. entsprechend zu vergüten sind. Tut er das nicht, ist es auch nicht wichtig.

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