Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsanspruch
Spid:
Nein, kann er nicht. Selbst wenn es zuviel gewährter Urlaub sein sollte, kann weder dieser selbst noch das bereits gezahlte Urlaubsentgelt zurückgefordert werden.
Bettina2021:
Nur so fürs Verständnis: es ist also wenn man den AG innerhalb TV wechselt nicht so, dass man wenn man kündigt noch den kompletten Urlaub aufbraucht und dann beim neuen Arbeitgeber erstmal keinen Urlaubsanspruch hat wie z.B. wenn man nicht nach TV angestellt ist, sondern der Urlaubsanspruch wird dann beim alten AG anteilig gekürzt, je nachdem wann man eben aufhört und beim neuen Arbeitgeber besteht dann der entsprechende Anteil an Urlaubsanspruch gleich von Beginn an?
Spid:
Die Regelung ist unabhängig davon, ob derselbe, unterschiedliche oder keine Tarifverträge Anwendung finden.
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