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Urlaubsanspruch
Spid:
Ja. Wobei nicht nur genommener, sondern auch abgegoltener Urlaub zu berücksichtigen ist.
WasDennNun:
Stimmt.
Im obigen Fall hätte ja nur 1 Tag abgegolten werden können, oder hätte man da nur eine halben Tag abgegolten bekommen können?
Dann wäre es ja klug den sich abgelten zu lassen und beim neuem trotzdem 13 Tage frei zu bekommen. :o
Spid:
Der Abgeltungsanspruch beträgt 3 Tage.
tina92:
--- Zitat von: Spid am 29.07.2021 12:34 ---Der Anspruch beträgt bei einer 5-Tagewoche aufgrund des gesetzlichen Mindesturlaubs ohnehin 20 Tage. Das ist aber unbeachtlich, solange dieser nicht erfüllt oder abgegolten worden ist.
--- End quote ---
Das verstehe ich nicht. Angenommen der alte AG erfüllt 18 Tage. Zwei Tage wären abzugelten. Das macht der alte AG aber nicht. Der neue AG hätte dann 12 Tage zu gewähren und macht das auch. Anschließend macht der AN dann gerichtlich die zwei Tage Abgeltung geltend und bekommt sie auch, da ja gesetzlicher Anspruch beim alten AG 20 Tage sind. In Summe wären das 32 Tage. Das kann doch nicht richtig sein.
WasDennNun:
--- Zitat von: tina92 am 29.07.2021 15:01 ---
--- Zitat von: Spid am 29.07.2021 12:34 ---Der Anspruch beträgt bei einer 5-Tagewoche aufgrund des gesetzlichen Mindesturlaubs ohnehin 20 Tage. Das ist aber unbeachtlich, solange dieser nicht erfüllt oder abgegolten worden ist.
--- End quote ---
Das verstehe ich nicht. Angenommen der alte AG erfüllt 18 Tage. Zwei Tage wären abzugelten. Das macht der alte AG aber nicht. Der neue AG hätte dann 12 Tage zu gewähren und macht das auch. Anschließend macht der AN dann gerichtlich die zwei Tage Abgeltung geltend und bekommt sie auch, da ja gesetzlicher Anspruch beim alten AG 20 Tage sind. In Summe wären das 32 Tage. Das kann doch nicht richtig sein.
--- End quote ---
Schätze, dann kann der neue AG eben die zwei Tage zurückfordern.
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