Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Angeordnete Mehrarbeit

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clarion:
Hallo Wednesday,

Ich glaube Du hast die Rechtslage noch nicht ganz verstanden.

Üblich ist in den Ämtern inzwischen Gleitzeit mit Zeitarbeitskonten die ein mehr oder weniger großes Guthaben bzw. Minusstunden ausweisen dürfen. Die Mitarbeiter entscheiden eigenverantwortlich, wieviel Plus und Minusstunden sie aufbauen.  Das ist durch Dienstvereinbarung geregelt. Das Stundenguthaben auf den Arbeitszeitkonten  sind aber keine  angeordnete Mehrarbeit.  Der Arbeitsnehmer entscheidet,  zu welchen Zeiten er die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt.

Wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeit in einer gewissen Frist erledigt haben muss und diese Arbeit nicht in der Sollarbeitszeit schaffbar ist, dann kann er in bestimmten Situationen  Mehrarbeit anordnen, und dies auch nur wenn der Arbeitsvertrag die Möglichkeit vorsieht, was z.B. bei Straßenwärtern, Kläranlagen-MA usw. regelmäßig vereinbart sein dürfte.  Der Arbeitgeber muss triftige Gründe für die Anordnung haben, z.B Naturkatastrophen,  Flüchtlingskrise, große Teile der Mitarbeiterschaft ist zeitgleich erkrankt  etc. und pp. Pures Organisationsversagen, z.B. verfehlte Einstellungspolitik, sind nicht hinreichend triftig, um Mehrarbeit anzuordnen.

Wenn im öD. von Überstunden geredet wird, sind meistens Zeitguthaben auf den Arbeitszeitkonten gemeint,  aber nicht angeordnete Mehrarbeit.

Spid:
Hallo Clarion,

ganz offenkundig hast Du die Rechtslage noch nicht ganz verstanden, meinst aber trotzdem, sie anderen erklären zu können.

Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die TZB über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von VZB leisten, §7 Abs. 6 TV-L. Für die Anordnung von Mehrarbeit - wie auch von Überstunden - bedarf es in den Tarifregimen des öD eben keinen triftigen Grund, sondern lediglich betrieblicher Notwendigkeit, §6 Abs. 5 TVÖD/TV-L - und bei TZB eben eine arbeitsvertragliche Regelung oder deren Zustimmung.

Überstunden und dafür zustehende Zuschläge können ausschließlich auf einem Zeitkonto nach §10 TV-l gebucht werden, gleiches gilt auch für Zuschläge, die für Mehrarbeit aufgrund der BAG-Rechtsprechung anfallen. Die Buchung sonstiger vom AG veranlaßter Zeitguthaben auf das Gleitzeitkonto - bspw. sonstige angeordnete Arbeitsstunden oder zuschlagspflichtige Mehrarbeitsstunden an sich - ist zwar tariflich zulässig, sie sind aber zwingend nach §8 Abs. 4 TV-L zu behandeln. Zudem unterliegen sie keinen Kappungs- oder Verfallsregelungen, die die entsprechende Vereinbarung zum Gleitzeitkonto vorsieht. Eine solche Regelung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie ausschließlich die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch den AN begrenzt, ihn also davon abhält, unbegrenzt Zeitguthaben aufzubauen. Dies ist bei auf Veranlassung des AG geleisteten Arbeitsstunden eben gerade nicht der Fall. Werden beide Arten von Zeitguthaben nicht getrennt erfaßt, ist eine entsprechende Regelung zum Verfall insgesamt nichtig.

Mehrarbeit, Überstunden und Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind, sind tariflich abschließend definiert und geregelt. Eine andere Definition ist einer Dienst-/Betriebsvereinbarung also nicht möglich. Wer die eindeutig definierten Begrifflichkeiten anders verwendet, trägt nicht nur zur Verwirrung anderer bei, sondern ist wohl auch höchstselbst verwirrt.

clarion:
Ich gebe zu , Deine Ausführungen sind wesentlich fundierter als meine. Deine Antworten sind manchmal aber so knapp gehalten,  dass der Ratsuchende verwirrter ist als vorher. Erst Dein letztes Posting gibt Wednesday hinreichend Input um zu beurteilen was bei ihr oder ihm zutrifft.

WasDennNun:
Vielleicht sollte man mal ein FAQ oder Glossar zu diesen Worten hier irgendwo als Thread ablegen.
Damit ein geneigter Forist, sich vor Fragestellung oder umgehend nach verwirrter Fragestellung dort einfinden kann zur Begriffserklärung
 8)

Thiesi:
Dann könnte Spid sich auch das gebetsmühlenartige Wiederholen von "TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert." sparen. Obwohl - wahrscheinlich nicht.

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