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Höherwertige Tätigkeit bei Erweiterung des Aufgabenbereichs ?

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LogiJöw:
Hallo zusammen,

es geht um eine in Zukunft anstehende Erweiterung des Aufgabenbereiches im Bereich der Vergabe. Momentan stehen neben der Teamleitung an sich alle Vergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO und VgV auf dem Programm. Demnächst soll allerdings auch noch der komplette Bereich der Bauleistungsvergabe nach VOB/A übertragen werden, wobei es da eher nicht zu EU-weiten Verfahren kommen wird. Lässt sich damit grundsätzlich eine eventuelle Höhergruppierung begründen?

Danke für eine Einschätzung.

Spid:
Die Sachverhaltsschilderung bleibt sehr im Ungefähren. Da es sich mutmaßlich um einen einzigen AV handelt, kommen nur bv oder bSuB infrage. Beides sehe ich nicht.

LogiJöw:
Ich kann gerne noch weitere Angaben machen, welche werden benötigt ? Es ist nach der jetzigen Tätigkeitsbeschreibung auf jeden Fall ein Arbeitsvorgang.
Das verantwortete Beschaffungsbudget liegt i. d. R. im mittleren einstelligen Mio-Bereich und beträgt ca. 1/3 des jährlichen Gesamthaushalts.
Edit: Was müsste denn für die bV oder bSuB gegeben sein?

Spid:
Du entscheidest aber nicht über die Beschaffung - zumindest hat das nichts mit dem Vergabeverfahren zu tun.

Die aktuelle Eingruppierung oder zumindest die Rechtsmeinung des AG dazu wäre interessant. Und wo im Spektrum von „Ich treffe alle wichtigen Entscheidungen im Vergabewesen der Behörde“ bis „Ich tippe wichtige Entscheidungen anderer ins Vergabeportal ein“ - was alles innerhalb der Sachverhaltsschilderung liegt - Deine Tätigkeit zu verorten ist.

LogiJöw:
Erst einmal Danke für Deine schnellen Antworten! Momentan ist die Eingruppierung E11, ich bin für die komplette Durchführung aller Vergabeverfahren L+D von Anfang bis Ende alleinverantwortlich, sprich von der ersten Bedarfsmeldung, Markterkundung, Schnittstellenmanagement, z. T. Erstellung von Leistungsverzeichnissen, usw., bis zum Vergabevorschlag und der formellen Zuschlagserteilung, nur die erforderlichen Unterschriften zur Bestellung/zum Zuschlag kommen dazu von anderer Stelle.

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