Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Höherwertige Tätigkeit bei Erweiterung des Aufgabenbereichs ?

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Organisator:

--- Zitat von: Kaiser80 am 05.08.2021 10:06 ---Die Tätigkeit der/des Beschäftigten muss sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwor- tung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 herausheben. Erheblich bedeutet hier, dass nur eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weit reichende, hohe Ver- antwortung diese Anforderung erfüllt. Das Tätigkeitsmerkmal „Maß der Verantwortung“ kann nur in einer Spitzentätigkeit des vergleichbar gehobenen Dienstes erreicht werden. Ein „erhebliches Herausheben“ durch das „Maß der Verantwortung“ liegt insbesondere dann vor, wenn Beschäf- tigte für große Arbeitsbereiche mit entsprechender Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern zuständig sind.

Quellle:Definitionskatalog des BVA zur Entgeldordnung Bund

--- End quote ---

... oder die Bearbeitung besonders schwieriger Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit.
Trotz intensiver Recherche und Diskussionen hier im Forum habe ich keinen Anwendungsfall für nachgeordnete Bundesbehörden gefunden. Zumindest nicht für Behörden ohne Massenabfertigung :(

LogiJöw:
Vielen Dank für die Hinweise, das hilft mir schon einmal weiter. Dann weiß ich jetzt, wo ich ansetzen muss, auch wenn der Weg steinig wird ;)

Mahler94:
Danke, jetzt weiß ich Bescheid.

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