Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berufung Wahlhelfer*innen Frage zur Arbeitszeitregelung
Spid:
Und hier geht es um die mutmaßlich rechtswidrige Berufung von auswärts wohnenden Beschäftigten der Gebietskörperschaft Wochen oder Monate vor der Wahl. Daß man am Wahltag nicht mit einem schwarzen Van durch die Gegend fährt und Anwohner beim Zeitung hereinholen shanghait, weil man zu wenig Wahlhelfer hat, sondern den Erstbesten nimmt, dürfte klar sein.
Dienstbeflissen:
Na dann ist ja gut.
Jockel:
--- Zitat von: Spid am 05.08.2021 08:03 ---Ich würde ja den Klageweg beschreiten, wenn mich derlei beträfe.
--- End quote ---
Dich würde deswegen aber auch keiner retten, wenn es darauf ankäme. :-D ;D
Saggse:
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 13.08.2021 12:38 ---Eher Wochen als Monate. Genau, es werden Passanten berufen, bei denen mir dann allerdings egal ist wo diese wohnen, weil es ja schnell gehen muss und man auch nicht auf den ersten vor Ort wahlberechtigten warten möchte.
--- End quote ---
Wahlhelfer können beliebig kurz vor Beginn und auch während der Wahlhandlung kurzfristig ausfallen. Warum sollte man diesem Problem nicht mit einer spontanen Einberufung von Wahlberechtigten vor Ort begegnen können? Die sind schon da, wohnen im Regelfall vor Ort und sind zumindest nicht ganztägig aus wichtigen Gründen verhindert. Wenn man Glück hat, freut sich sogar ein Erstwähler über das Erfrischungsgeld - vielleicht noch mehr als über 'nen Strauß Blumen, den es früher gab... Und wenn sich kein Freiwilliger findet, erklärt man halt die Rechtslage.
Jockel:
Bei uns werden im Zweifel die ersten Wähler die kommen berufen.
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