Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berufung Wahlhelfer*innen Frage zur Arbeitszeitregelung
was_guckst_du:
..diese Unmöglichkeit wird man ab einer bestimmten Gemeindegröße nie nachweisen können...
Spid:
Sag bloß...
Dienstbeflissen:
Da ich auch einen Tag vor der Wahl bzw. sogar am Wahltag selber noch berufen kann und ggf. sogar muss, weil zu wenige Wahlhelfer anwesend sind wäre eine verwaltungsgerichtliche Klärung allenfalls im Nachgang möglich.
Ändert halt nichts an der dann festgestellten Rechtswidrigkeit aber auch nichts daran, dass der berufene Wahlhelfer aus der Nachbargemeinde geholfen hat.
Der Betroffene kann schließlich nicht ablehnen oder gar die Rechtswidrigkeit selbständig feststellen.
Spid:
Dann beruft man ja am besten drei Passanten. Das sind aber Ausnahmen. Am Tag vor der Wahl gibt es sogar noch die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes. Die Regel ist doch wohl die Berufung Wochen und Monate im Voraus.
Dienstbeflissen:
Eher Wochen als Monate. Genau, es werden Passanten berufen, bei denen mir dann allerdings egal ist wo diese wohnen, weil es ja schnell gehen muss und man auch nicht auf den ersten vor Ort wahlberechtigten warten möchte.
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