Ich bin Beamtin auf Lebenszeit und habe mich vor der Elternzeit erfolgreich auf eine A13 Stelle im höheren Dienst beworben (Masterabschluss war Voraussetzung) und ich habe sie auch angetreten. Die noch erforderlichen 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit konnte ich allerdings nicht voll erbringen, da ich vorher in Elternzeit ging.
Nun sollen mir Stellen angeboten werden, die „nur“ meiner Besoldung nach der letzten Beförderung entsprechen, d.h. A10.
Die Gleichstellungbeauftragte ist auf meiner Seite, der Personalrat ebenfalls. Ein entsprechender Mitbestimmungsantrag wird also erstmal aufgehalten.
Falls die Behörde jedoch stur bleibt, brauche ich einen Anwalt, der mich berät und eine evtl. Klage einreicht.