Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Rechtsstreit wegen Rückkehr aus Elternzeit/Welchen Fachanwalt brauche ich
2strong:
Halte die Praxis aus für bemerkenswert. Wüsste ja gern, was das für ein Schuppen ist. So ne Praxis würde ich generell nur kleineren Kommunen zutrauen.
was_guckst_du:
--- Zitat von: clarion am 10.08.2021 22:03 ---
Das verlangt auch jeder Andere die oder der in Elternzeit geht. Ich schließe mich der Auffassung vom Organisator an. Ich bin eher verblüfft, dass sich jemand traut, einer jungen Mutter derartig Steine in den Weg zu legen. Ich würde auch darüber nachdenken, ob man die Aufsichtsbehörde fragt, ob das so rechtens sein kann, Beruf und Familie derart unvereinbar zu machen
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...mit dem kleinem Unterschied, dass es sich hier nicht um einen Fall wie "jede/jeder Andere" handelt...
mmp:
--- Zitat von: Unknown am 10.08.2021 14:26 ---Elternzeit ist bei Beamter auf Probe ja unschädlich und man würde trotz drei Jahren Elternzeit danach Beamter auf Lebenszeit werden.
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Das ist so nicht richtig. In BE gilt eine Mindestprobezeit von zwölf Monaten für Probezeitbeamte. Vgl. § 11 (6) LfbG Bln.
Grüße
Opa:
--- Zitat von: Organisator am 10.08.2021 13:16 ---
--- Zitat von: Bastel am 10.08.2021 13:07 ---Ich bin auf das Ergebnis gespannt, würde aber nur auf einen A10 Dienstposten tippen.
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Statusrechtlich auf jeden Fall. Abstrakt-funktionell war die TE erfolgreiche Bewerberin auf einen ausgeschriebenen Dienstposten. Mich würde - immernoch - interessieren, aus welchen Gründen man sie vom eingenommenen Dienstposten wieder entfernen kann (ohne Alternativen anzubieten).
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Erstmal zu den von dir verwendeten Begrifflichkeiten: Abstrakt-funktionell ist die Zuweisung eines Aufgabengebiets bei einer bestimmten Behörde. Den zugewiesenen Dienstpostens hingegen bezeichnet man als konkret-funktionelles Amt.
Einen Rechtsanspruch hat der Beamte lediglich auf ein konkret-funktionelles Amt („Dienstposten“), das seinem statusrechtlichen Amt entspricht. Einen Rechtsanspruch auf einen höherwertigen Dienstposten hat der Beamte ebensowenig wie einen Rechtsanspruch auf eine Beförderung, die sich eventuell auf dem übertragenen Dienstposten irgendwann in der Zukunft ergeben könnte.
Die Übertragung eines anderen Dienstpostens, der dem statusrechtlichen Amt des Inhabers entspricht, steht dem Dienstherrn jederzeit frei.
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