Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?

(1/3) > >>

sali1978:
Hallo an alle  :),
ich habe aktuell eine Stellenzusage für eine E6 Stelle als Sekretärin, hier läuft aktuell noch die Rechtsschutzfrist. Nun wäre meine Frage folgende:
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bürokauffrau, arbeite seit mittlerweile fast 17 Jahren als Sekretärin auf dem freien Arbeitsmarkt (immer der gleiche AG). Die Arbeiten die lt. AP für die Stelle beschrieben waren ähneln meiner derzeitigen Tätigkeit.
Hat jemand Erfahrung, inwieweit hier eventuell diese Berufserfahrung in der Stufenzuordnung berücksichtigt werden können? Muss ich dies vor Vertragsabschluss "verhandeln", muss ich das "beantragen" oder würde dies automatisch berücksichtigt werden?
Entschuldigt mein Unwissen aber da ich bisher noch nie im ÖD gearbeitet habe ist das alles etwas Neuland für mich, ich möchte aber auch nicht völlig unvorbereitet zum Vertragsabschluss gehen :-).
Freu mich über Antworten.
Viele Grüße an alle

Zeussowitz:
§ 16 Abs. 2

Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. „Ähneln“ könnte dem Wortlaut nach zu wenig sein. Trotzdem kann deiner Erfahrung als förderliche Zeit angerechnet werden. Dies aber nur im Vorfeld der Einstellung und nicht hinterher, da dann ja offenbar kein Problem mehr besteht, den Bedarf zu decken. 17 Jahre förderliche Zeit könnten  im Zweifel für dich natürlich wesentlich sinnvoller sein  als Stufe 3 aufgrund Berufserfahrung.

Rede unbedingt vor Unterschrift mit dem Arbeitgeber

sali1978:
Vielen Dank für die Antwort, hilft mir schon einmal weiter. Werde dann vorab auf jeden Fall das Gespräch suchen.

WasDennNun:

--- Zitat von: sali1978 am 11.08.2021 14:24 ---Hat jemand Erfahrung, inwieweit hier eventuell diese Berufserfahrung in der Stufenzuordnung berücksichtigt werden können? Muss ich dies vor Vertragsabschluss "verhandeln", muss ich das "beantragen" oder würde dies automatisch berücksichtigt werden?

--- End quote ---
Es besteht Rechtsanspruch auf 3 Jahre Anerkennung der einschlägigen Berufserfahrung.
Ob deine Erfahrung als einschlägig anerkannt wird, würde ich mir vorher schriftlich bestätigen lassen, bevor man was unterschriebt.
Alternativ kann dein AG deine teile oder die gesamten berufliche Erfahrung als förderliche Zeiten anerkenne.
Dass muss aber vorher von dir gefordert werden und ebenso im AV fixiert werden, da wenn unterschrieben, steht dieses Mittel dem AG nicht mehr zur Verfügung.

sali1978:
Vielen Dank für die weitere Antwort. Hab mich mit der Dame aus der Personalabteilung mal in Verbindung gesetzt, mal schauen was sie mir mitteilt.
Danke  :)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version