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Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?

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Isie:
@sali1978: Ob einschlägige oder förderliche Berufserfahrung vorhanden ist, prüft der Arbeitgeber sinnvollerweise vor der Einstellung. Es ist eigentlich ganz einfach: Willst du die Arbeitsstelle unbedingt und lässt dich darauf ein, dass der Arbeitgeber erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses prüft, welche Stufe du bekommst? Oder will der Arbeitgeber dich unbedingt und weicht von seiner bisherigen Praxis ab und teilt dir die Stufe vorab mit?

WasDennNun:

--- Zitat von: sali1978 am 25.08.2021 13:49 ---Okay, und was heißt das jetzt für mich  :o? Wer entscheidet das denn am Ende? Bekomme ich das vorher mitgeteilt?

--- End quote ---
Ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt kann nur von einem Gericht entschieden werden.
Wenn man will, dann unterschreibt man halt nur einen AV, wo drin steht mit welcher Stufe der AG dich einstellt.
Er kann als alternative förderliche Zeiten anerkennen, wenn er möchte.

Für dich ist das natürlich jetzt zu spät, eine solche Forderung durchzusetzen.
Allerdings kannst du ja den AV entsprechend anpassen und unterschreiben, dann wirst du ja sehen, ob der AG diesen Vertrag auch unterschreibt.

Und zu guter Letzt:
Wenn er aber dich nur mit der Stufe 1 einstellt, dann gehst halt hin, erfüllst deinen Vertrag und beschäftigst dich mit den nächsten Bewerbungen und bist dann halt bald wieder weg.

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