Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neu im TV L Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung?
sali1978:
Hallo an alle,
ich habe noch einmal eine Frage.
Ich habe jetzt nächste Woche einen Termin für die Vertragsunterzeichnung (EG6, Sekretärin).
Auf meine Frage, ob meine einschlägigen Berufserfahrungen angerechnet werden, kam die Antwort, dass ich meine Arbeitszeugnisse und Arbeitsverträge einreichen soll aber wohl grundsätzlich die Erfahrungsstufe aufgrund etwaig einschlägiger Berufserfahrung immer erst nach der Einstellung vorgenommen wird.
Dies ist natürlich für mich als AN nicht optimal da ich einen Vertrag unterschreibe ohne vorher zu wissen, was ich eigentlich verdiene und es ja schon zwischen den Stufen ein erheblicher Unterschied ist.
Kann ich bei bei der Vertragsunterzeichnung darauf bestehen, dass mir eine Stufe X zugesichert wird?
Oder ist das so gängige Praxis?
Vielen Dank schon Mal im Voraus für Eure Antworten :)
Spid:
Einschlägige Berufserfahrung und deren Berücksichtigung im tariflich festgelegten Umfang steht ohnehin nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien und bedarf mithin auch keiner Vereinbarung.
sali1978:
Okay, und was heißt das jetzt für mich :o? Wer entscheidet das denn am Ende? Bekomme ich das vorher mitgeteilt?
Spid:
Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren trifft niemand dazu eine Entscheidung.
Organisator:
Die Anerkennung von förderlicher Berufserfahrung ist nur vor Vertragsunterschrift möglich. Dennoch haben einige Arbeitgeber die Praxis, dies erst nach der Arbeitsaufnahme zu prüfen und nachträglich anzuerkennen. Dies ist zwar tarifwidrig, aber eben praktiziert.
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