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Beförderungsverbot nach §24 BLV während der Befähigungzeit
Günther Gyoza:
--- Zitat von: 2strong am 12.08.2021 16:01 ---Ein Beförderungsverbot sehe ich darin auch nicht, allerdings ist mir lediglich ein Ressort bekannt, dass während der Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit Beförderungen ausspricht. Die übrigen mir Bekannten tun dies aus grundsätzlichen Erwägungen nicht.
Verbeiß Dich darin nicht. In drei Jahren kannst Du darüber schmunzeln.
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Bei >10K weniger Verdienst in diesen drei Jahren kann ich mir nicht vorstellen, dass ich darüber schmunzeln werde.
Da es offensichtlich kein Beförderungsverbot in meinem Fall gibt, kann ich keinen Grund erkennen, weshalb ich nicht weiterhin mit Konkurrenten im G-Dienst verglichen werden sollte. Dieser Vergleich innerhalb der Laufbahn sollte ja grds. für die Festlegung einer Reihenfolge der auszuprechenden Beförderungen innerhalb der Behörde erfolgen, soweit ich weiß.
Günther Gyoza:
--- Zitat von: Organisator am 12.08.2021 16:09 ---
--- Zitat von: 2strong am 12.08.2021 16:01 ---Die übrigen mir Bekannten tun dies aus grundsätzlichen Erwägungen nicht.
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Da stellt sich mir die Frage, wie man begründet, beförderungsreife Beamte im Rahmen der Bestenauswahl zu übergehen. Da freue ich mich fast schon über die Konkurrentenklage :)))
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Das ist genau das was ich meine!
2strong:
--- Zitat von: Organisator am 12.08.2021 16:09 ---Da stellt sich mir die Frage, wie man begründet, beförderungsreife Beamte im Rahmen der Bestenauswahl zu übergehen. Da freue ich mich fast schon über die Konkurrentenklage :)))
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Im Zweifel sieht die jeweilige Beurteilungsrichtlinie für diesen Personenkreis keine Beurteilung mehr vor, die unmittelbar zur Grundlage einer Beförderungsauswahl gemacht werden könnte. Auch diese Praxis halte ich - da bin ich ganz bei Dir - für fragwürdig, aber die Klagen verkneifen sich die Kollegen in der Praxis offenkundig, wohl auch, weil der Laufbahngruppenwechsel so absehbar ist und man sich die Entwicklungschancen im h. D. nicht verspielen will.
2strong:
--- Zitat von: Günther Gyoza am 12.08.2021 16:20 ---Bei >10K weniger Verdienst in diesen drei Jahren kann ich mir nicht vorstellen, dass ich darüber schmunzeln werde.
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Ach Quatsch, die und mehr hast Du danach jedes Jahr zusätzlich raus. Klar möchte man im ersten Moment kotzen, zumal wenn einem gute und sehr gute Leistungen attestiert werden. Aber selbst wenn Du Dich auf den Kopf stellst, einen Anspruch auf Beförderung hast Du nicht und das Verfahren insgesamt anzugreifen, würde ich mir angesichts Deiner Perspektiven 2x überlegen.
Günther Gyoza:
--- Zitat von: 2strong am 12.08.2021 20:16 ---
--- Zitat von: Günther Gyoza am 12.08.2021 16:20 ---Bei >10K weniger Verdienst in diesen drei Jahren kann ich mir nicht vorstellen, dass ich darüber schmunzeln werde.
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Ach Quatsch, die und mehr hast Du danach jedes Jahr zusätzlich raus. Klar möchte man im ersten Moment kotzen, zumal wenn einem gute und sehr gute Leistungen attestiert werden. Aber selbst wenn Du Dich auf den Kopf stellst, einen Anspruch auf Beförderung hast Du nicht und das Verfahren insgesamt anzugreifen, würde ich mir angesichts Deiner Perspektiven 2x überlegen.
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Eine Klage sollte natürlich die letzte Option sein. Da bin ich voll bei dir. Ich bin ja ansonsten grds. auch sehr zufrieden mit meinem Arbeitgeber. Das soll am besten auch so bleiben ;-)
Ich hoffe aktuell einfach darauf, dass die Personalabteilung die Rechtslage erneut prüft und sich dann herausstellt, dass in meinem Fall tatsächlich kein Beförderungsverbot besteht und ich in die reguläre Reihung der Beförderungen aufgenommen werden kann. Insbesondere hoffe ich natürlich auch darauf, dass die Begrifflichkeiten "beamtenrechtlicher Status" und beamtenrechtliches Statusamt" hier nicht irgendwie miteinader vermischt oder gar verwechselt werden. Der Begriff "Statusamt" findet ja offenkundig im §24 BLV keine Erwähung. ... Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen leider oft zweierlei paar Schuhe. Es bleibt also sicher spannend.
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