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Beförderungsverbot nach §24 BLV während der Befähigungzeit

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Organisator:
Nach meinen Erfahrungen wird die Einweisung erst mit Ernennung gemacht. Die Übernahme der entsprechenden Beschäftigung erfolgt durch Übertragung nach erfolgreichem Auswahlverfahren, insoweit ist die amtsangemessene Beschäftigung sichergestellt. Auch bei Behördenwechsel.

Aus meiner Sicht ist daher die Einweisung vorab nicht notwendig.

BStromberg:

--- Zitat von: Organisator am 16.08.2021 08:27 ---Nach meinen Erfahrungen wird die Einweisung erst mit Ernennung gemacht. Die Übernahme der entsprechenden Beschäftigung erfolgt durch Übertragung nach erfolgreichem Auswahlverfahren, insoweit ist die amtsangemessene Beschäftigung sichergestellt. Auch bei Behördenwechsel.

Aus meiner Sicht ist daher die Einweisung vorab nicht notwendig.

--- End quote ---

Verrückt, wie unterschiedlich das dann praktisch gehandhabt wird.

Ich habe spaßeshalber mal meine eigenen Akten gezogen...

Bspl. Wechsel auf Beförderungsposten mit Wirkung zum 01.06.2016:

* Einweisungsschreiben aus 05/2016 mit Zuweisung in den neuen Bereich
* unter Hinweis, auf eine Tätigkeit in einem Aufgabengebiet mit höherwertiger Besoldungsgruppe
* und der "Zusage", dass bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen sowie haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine entsprechende Beförderung vollzogen wird
Sollseitig werden diese Fälle im Personalsystem selbstverständlich datumsidentisch entsprechend abgebildet unter Führung der Personen auf ihren tatsächlichen Einsatz-Dienstposten.

Organisator:
Möglicherweise liegt das daran, dass ihr eine spitze Dienstpostenbewertung habt?

BStromberg:

--- Zitat von: Organisator am 16.08.2021 09:01 ---Möglicherweise liegt das daran, dass ihr eine spitze Dienstpostenbewertung habt?

--- End quote ---

Yes well.

Ich komme aus dem Kommunalbereich und kenne mich - wie vorstehend mehrfach zum Ausdruck gebracht - LEIDER nicht mit den praktischen Fallstricken rund um das Privilegien-Thema der Dienstpostenbündelung aus :D.

Aber selbst dort müsste man doch zu Beginn eines Einsatz- bzw. Versetzungszeitpunktes glasklar die Einweisung in ein höherwertiges Aufgabengebiet protokollieren?

Organisator:
Spitze Dienstpostenbewertung hat durchaus viele Vorteile. Aber das ist ein anderes Thema.

Vielleicht fehlt mir das Personalisten-Spezialwissen hinsichtlich der Einweisung, insbesondere da Beförderungen bei gebündelten Dienstposten ohne die Übertragung höherwertiger Aufgabengebiete stattfindet.

Hier, im 24er-Fall, wird doch die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit dadurch dokumentiert, dass der Aspirant über den für ihn erfolgreichen Ausgang des Auswahlverfahrens informiert wird und ihm damit auch die neuen Tätigkeiten übertragen werden. Bedarf es dazu einer Einweisung in die Planstelle?

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