Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Von DV abweichende Entscheidung des PR
Beluev:
Danke! Ich glaube, das war mein Denkfehler. Mehrarbeit geht aber nur bei Teilzeit, richtig? Jemand der Vollzeit arbeitet, könnte dann einen solchen Antrag nicht stellen, oder?
Die DV wird demnächst überarbeitet und wir streiten schon länger um Begriffe wie Überstunden. Wir haben nämlich eine recht breite Rahmenarbeitszeit. Das Problem bei VollZeit ist dann eher, dass Personen diese Stunden ansammeln und sie verfallen… wenn aber die Arbeitslast das Abgleiten nicht zulässt, dürften auch diese nicht verfallen, korrekt? Dann geht es vermutlich in diesen Fällen eher um den Nachweis, dass sie eben gemacht werden mussten.
Ich muss mich damit wohl noch deutlich genauer befassen…
Spid:
Auch Überstunden können nicht verfallen. Was für ein Antrag? Der einzige Antrag, mit dem sich der PR zu befassen hat, ist der der Dienststelle auf Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigenden Maßnahme.
Beluev:
In dem beschrieben Fall hatte die Person einen Antrag gestellt, dass sie die Stunden im Block zum vorzeitigen Renteneintritt nutzen darf.
Spid:
Über den befindet aber nicht der PR. Der PR befindet über den Antrag der Dienststelle auf Zustimmung zu einer Maßnahme.
Beluev:
Ok, ich denke, es ist jetzt etwas klarer. Unsere DV ist vemutlich auch nicht ganz korrekt. Vielen Dank!
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