Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Ablauf Raubernennung

<< < (2/5) > >>

Hain:

--- Zitat von: Kassiopeia91 am 19.08.2021 21:05 ---Hallo Forum,

weiß jemand von euch, am liebsten aus eigener Erfahrung, wie eine sog. „Raubernennung“ oder „feindliche Übernahme“ abläuft? Also wenn der alte Dienstherr den Beamten nicht versetzen will und der Beamte wechselt in Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn trotzdem, ihr wisst schon. Geht der beamte dann einfach zum neuen Dienstherrn und nimmt die Urkunde an und fängt dort an? Muss er das vorher seinem alten Dienstherrn mitteilen nach dem Motto „übrigens, morgen ist mein letzter Arbeitstag“. Wie ist das mit Urlaub etc.?

Bitte um konstruktive Antworten. Bitte keine moralischen Vorträge wie „das macht man aber nicht“.

Danke im Voraus.

--- End quote ---

Der neue Dienstherr wird sich das allerdings zweimal überlegen, da in diesem Fall kein Versorgungslastenausgleich stattfindet.

Jockel:
exakt. Aber bei (dienst-)jungen Menschen geht das schon mal Hemd vor Hose.

Oder wenn es um richtig gute geht... Ich habe auch schon W3-Raubernennung erlebt. Nach (heimlichen - "grauen") Berufungsverhandlungen... Hinterher hätte man es merken können, weil auch die Arbeitsverträge des Kernteams "zufällig" mitten im Semester ausliefen... +/- 10 Tage.  ;)

bettelmusikant:

--- Zitat von: Jockel am 23.08.2021 11:57 ---exakt. Aber bei (dienst-)jungen Menschen geht das schon mal Hemd vor Hose.

Oder wenn es um richtig gute geht... Ich habe auch schon W3-Raubernennung erlebt. Nach (heimlichen - "grauen") Berufungsverhandlungen... Hinterher hätte man es merken können, weil auch die Arbeitsverträge des Kernteams "zufällig" mitten im Semester ausliefen... +/- 10 Tage.  ;)

--- End quote ---

Bei professoralen Beschäftigungen finden meiner Erfahrung nach regelmäßig ohnehin keine Versetzungen oÄ statt. Bzgl. Versorgunslastenausgleich wird dann die Zustimmung zum Dienstherrenwechsel angefragt (die darf nur aus dienstlichen Gründen verweigert werden), die Zustimmung gilt als erteilt, wenn Professorinnen und Professoren beim abgebenden Dienstherrn eine Dienstzeit von drei Jahren abgeleistet haben.

Remarque:
Hallo,

beschäftigte mich aktuell auch mit dem Thema.

Für Bundesbeamte dürfte hier ja § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG die Grundlage sein.
Was bedeutet jedoch § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2?

"Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die oberste Dienstbehörde nach ihrem Ermessen die Fortdauer des Beamtenverhältnisses angeordnet hat, bevor die Beamtin oder der Beamte in das Dienst- oder Amtsverhältnis zu dem anderen Dienstherrn oder der Einrichtung eingetreten ist; bei Dienstherren im Sinne des Beamtenstatusgesetzes kann die Fortdauer nur mit deren Einvernehmen angeordnet werden."

So wie ich es verstehe bedeutet der erste Satz, dass die oberste Dienstbehörde ggf. den "Wechsel/Neuernennung" zwischen Bundesbehörden "blockieren" kann, indem es die Fortdauer des Beamtenverhältnisses anordnet?
Sofern nach zweitem Satz der "Wechsel/Neuernennung" z.B. von Bund nach Land oder Kommune (dann Beamtenstatusgesetz) erfolgt, dann wiederum das Land die Kommune dieser "Anordnung" zustimmen müsste? Was vermutlich nicht der Fall wäre, da die Behörde ja selbst die Ernennung zum Zeitpunkt X anstrebt.

Verstehe ich dies richtig? Hat die abgegebene Behörde überhaupt eine Möglichkeit der Neuernennung zu widersprechen? Vielen Dank vorab.

bettelmusikant:
Bei der von dir zitierten Regelung geht es ja um Folgendes:
A ist aktuell Beamter bei Land L.
A soll nun als Beamter bei Kommune K eingestellt werden.
Es ist keine Abordnung/Versetzung vorgesehen.
A wird nun bei K zum Beamten ernannt. Eigentlich endet damit automatisch das Beamtenverhältnis A zu L, vgl. § 22 BeamtStG. Es sei denn, im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn (K und L) wurde die Fortdauer des bisherigen Beamtenverhältnisses zu L neben dem neuen Dienstverhältnis mit K angeordnet. Dafür müssen sich aber beide Dienstherren einig sein. Eine Interessenlage, die eh nur selten vorliegt.
Und ja, im Falle einer "Raubernennung" hat die abgebende Behörde eigentlich keine Möglichkeit eine Neuernennung bei einem anderen Dienstherren verhindern.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version