Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verwaltungslehrgang II ohne I
ProfTii:
Somit wäre ja festgestellt, dass die TE nur noch einen AG finden muss, der ihn zum Lehrgang schickt oder er muss sich als Selbstzahler hierfür anmelden.
Börnie:
Ich bin (nebenamtlicher) Dozent an einem Studieninstitut in NRW und unterrichte auch ab und zu dort VL II. Der VL II ist von der Schwierigkeit, Intensität und Umfang der Klausuren nicht mit dem B.a.L. an der (ehem.) FHöV oder dem "alten" Diplom-Verwaltungswirt vergleichbar.
Organisator:
--- Zitat von: Börnie am 26.08.2021 13:03 ---Ich bin (nebenamtlicher) Dozent an einem Studieninstitut in NRW und unterrichte auch ab und zu dort VL II. Der VL II ist von der Schwierigkeit, Intensität und Umfang der Klausuren nicht mit dem B.a.L. an der (ehem.) FHöV oder dem "alten" Diplom-Verwaltungswirt vergleichbar.
--- End quote ---
Daher schließt der AL II auch nicht mit einem akademischen Grad ab.
Spid:
Sondern stellt lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung dar.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version