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Verwaltungslehrgang II ohne I

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Börnie:
In NRW ist die Zulassung zum Verwaltungslehrgang 2 nicht an eine Vorbildung geknüpft. Der TVÖD-NRW sieht nur ein Zulassungsverfahren bei Anmeldung durch den Arbeitgeber vor, welches entfällt wenn der Beschäftigte den VL I oder die Ausbildung zum VFA mit gut bzw. sehr gut abgeschlossen hat.
Also kann rein theoretisch jeder zum VL II angemeldet werden, egal welche Vorbildung oder Ausbildung er hat.

Edit: Die Studieninstitute in NRW können evtl. bei Selbstzahlerkursen andere Voraussetzungen festlegen.

Herbststurm:

--- Zitat von: Öffi21 am 22.08.2021 12:29 ---Hallo zusammen,

ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst tätig, habe eine kaufmännische Ausbildug und Fachabi. Ich würde gerne noch was dran hängen, sehe es aber nicht ein den Lehrgang I 1,5 Jahre nachzuholen wegen einem oder wenigen Fächern. Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen und berufsbegleitend den 2er Lehrgang zu machen?
Lieben Dank im Voraus! 🌞

--- End quote ---

Nichts für ungut...aber das sind doch schon einige Fächer, mit denen Sie sich scheinbar bisher noch nie beschäftigen mussten wie z.B. Sozialrecht, Recht der Gefahrenabwehr, Baurecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunale Abgaben, Beamtenrecht, Kommunalrecht, etc.

Ich habe selbst den AII vor 10 Jahren gemacht und bin mittlerweile Dozentin an diesem Studieninstitut...ich spreche also aus Erfahrung. ;-)

gerzeb:

--- Zitat von: Herbststurm am 25.08.2021 13:42 ---
--- Zitat von: Öffi21 am 22.08.2021 12:29 ---Hallo zusammen,

ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst tätig, habe eine kaufmännische Ausbildug und Fachabi. Ich würde gerne noch was dran hängen, sehe es aber nicht ein den Lehrgang I 1,5 Jahre nachzuholen wegen einem oder wenigen Fächern. Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen und berufsbegleitend den 2er Lehrgang zu machen?
Lieben Dank im Voraus! 🌞

--- End quote ---

Nichts für ungut...aber das sind doch schon einige Fächer, mit denen Sie sich scheinbar bisher noch nie beschäftigen mussten wie z.B. Sozialrecht, Recht der Gefahrenabwehr, Baurecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunale Abgaben, Beamtenrecht, Kommunalrecht, etc.

Ich habe selbst den AII vor 10 Jahren gemacht und bin mittlerweile Dozentin an diesem Studieninstitut...ich spreche also aus Erfahrung. ;-)

--- End quote ---

Exakt, ich wollte es nicht geschrieben haben  ;D
Zu den aufgezählten kommen dann noch beispielsweise Verwaltungsvollstreckung, verwaltungsgerichtlicher Rechtschutz, Staatsrecht etc. pp.

Ich denke eher, dass der TE meinte "sehe es nicht ein den Lehrgang 1,5 Jahre nachzuholen, weil ich ein oder wenige Fächer in meiner Ausbildung hatte".


An den TE:
Ich habe auch eine kaufmännische Ausbildung (im ÖD) gemacht. Anschließend den mD und vor 2 Tagen meinen Aufstieg in den gD durch das Kolloquium beendet. Du kannst mir glauben, die Fächer aus der kfm. Ausbildung kannst du nicht vergleichen. Lediglich BWL, VWL oder kfm. Buchführung. Das wars dann aber auch.

Landsknecht:
Warum sollte der AG den TE zum VL II zulassen? Damit er dann krachend aufgrund fehlender Grundkenntnisse scheitert und anderen den Platz weggenommen hat? Zitat "öffentliche Verwaltung (oder wie das genau heißt)" :-X

ProfTii:
Die Anforderungen/Inhalte des ALII dürften denen des Studiums Bachelor of Laws in etwa gleichen. Das Studium wird in vielen Fällen direkt nach dem Abitur, heißt ebenfalls ohne jegliche Forbildung in den angesprochenen Bereichen, absolviert.
Mir erschließt sich ehrlich gesagt nicht, inwieweit jemand den ALII nicht bestehen sollte, der genausogut das Studium bestehen kann (die Durchfallquote in diesen Studiengängen ist verschwindend gering).

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