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Höhergruppierung TVÖD

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Spid:
Bei der Eingruppierung kann es keinen Unterschid zwischen Recht und Praxis geben, da die tariflichen Regelungen unmittelbar wirken und TB stets eingruppiert sind und nicht durch irgenwen eingruppiert werden. Was irgendwer für angebracht hält, ist mithin unbeachtlich.

Timmä:

--- Zitat von: Spid am 30.08.2021 12:47 ---Bei der Eingruppierung kann es keinen Unterschid zwischen Recht und Praxis geben, da die tariflichen Regelungen unmittelbar wirken und TB stets eingruppiert sind und nicht durch irgenwen eingruppiert werden. Was irgendwer für angebracht hält, ist mithin unbeachtlich.

--- End quote ---

Mit der Antwort wäre ich bereits im Vorstellungsgespräch ausgeschieden.

Dort wurde nämlich nach der Gehaltsvorstellung gefragt. Wenn von vornherein ein Bilanzbuchhaltergehalt vorgegeben worden wäre, hätte ich nämlich das Nachsehen gegenüber Mitbewerbern mit entsprechender Qualifikation als Bilanzbuchhalter gehabt.

Ich sehe es daher in meinem Fall als Sprungbrett, zumal sich für mich bereits von Beginn an eine Verbesserung ergeben hat.

Das hier soll und kann keine Rechtfertigung für rechtswidriges Handeln der Arbeitgeberseite sein, sondern eben nur ein Beispiel dafür, womit man in der Realität eben auch konfrontiert sein kann.

Spid:
Bei der Eingruppierung ist das Tarifrecht unmittelbar Realität.

Timmä:
Bitte zeig uns, dass du kein Roboter bist.

Auf welchen der folgenden Bilder siehst du ein Auto?

Spid:
Da hilft Dir auch kein Rumgenöle, bei Eingruppierung ist das Tarifrecht nunmal unmittelbar Realität.

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