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Höhergruppierung TVÖD

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Spid:
TB sind entsprechend ihrer nichtnur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierungs steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Kankenhäuser.

Timmä:

--- Zitat von: Bastel am 30.08.2021 10:56 ---
--- Zitat von: Timmä am 30.08.2021 10:53 ---
Jetzt, nach etwa 2,5 Jahren habe ich die angespannte Personalsituation genutzt und eine Höhergruppierung in E10 mit Vorweggewährung der Stufe 4 auf Anfrage erhalten.


--- End quote ---

Dann warst du vorher unterbezahlt oder bist jetzt überbezahlt.

--- End quote ---

Vermutlich beides :)

Timmä:

--- Zitat von: Spid am 30.08.2021 10:57 ---TB sind entsprechend ihrer nichtnur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierungs steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Kankenhäuser.

--- End quote ---

Ich arbeite in der Krankenhausverwaltung.

Spid:
Das ist Dir ja unbenommen. Es sind aber nur 7,8% der kommunalen TB in diesem Bereich beschäftigt, weshalb es eine solche Vorweggewährung tariflich für deutlich über 90% nicht geben kann - und es keinen Hinweis darauf gibt, daß die TE in diesem Dienstleistungsbereich tätig ist

Timmä:
Es mag sein, dass die Stufenvorweggewährung bei der Fragestellerin nicht anwendbar ist.

Die Quintessenz meines Beispiels war aber doch, dass in den meisten Fällen eben kein Spid am anderen Ende der Leitung sitzt, sondern ein Chef/eine Chefin, der/die eine Höhergruppierung einfach aus dem Bauch heraus für angebracht hält und der/die sich daher beim Betriebsrat dafür einsetzt, dass dieser sie genehmigt.

Da kann es schonmal zu einer Abweichung zwischen geschriebenem Recht und Praxis kommen, zumal die meisten Entscheider den Tarifvertrag nur bedingt im Detail kennen.

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