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Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?

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Spid:
Und insbesondere bei Güteterminen, die eng getaktet sind, sitzen die wartenden Parteien der nächsten Termine als Publikum im Saal. Wer den jeweiligen Richter noch nicht selbst kennt, will sich ggfs. auch vor seinem Termin ein Bild machen. Gütetermine sind zudem auch sehr witzig.

WasDennNun:

--- Zitat von: carriegross am 24.08.2021 07:08 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.08.2021 06:40 ---...gegen den Datenschutz hat allenfalls die Person verstoßen, die der "Chefin" solche Informationen hat zukommen lassen (und dann auch nur, wenn die Informationen nicht öffwentlich zugänglich gewesen wären)...

--- End quote ---

Danke Euch allen bis hierhin schonmal für das rege Interesse und euren Antworten.

Die Informationen bei öffentlichen Sitzungen in Arbeitsgerichtsangelegenheiten sind aber meines Wissens nur insofern öffentlich zugänglich, dass solche Verfahren, Termine doch nur im Arbeitsgericht selbst und dann auch nur vor dem jeweiligen Sitzungszimmer ausgehangen werden. Oder werden solche öffentlichen Termine noch woanders veröffentlicht? Ich habe jetzt mal online bei mehreren Arbeitsgerichten nach Terminen gesucht und nirgendwo etwas gefunden. Auch gibt es keine Infos in irgendwelchen Anzeigern ...

--- End quote ---
Wenn man denjenigen fragt, ob der die Aushänge sich ansieht (z.B. weil er sich aufhängt), ob er sich an einem Namen erinnern kann und wie oft er einen solchen Aushang mit einem solchen Namen öffentlich aufgehangen gesehene hat, dann ist das für dich also eine "Verstoß Datenschutz und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte"?

Spid:
Nicht mal das braucht es. Es genügt doch, in einem Gütetermin als Zuschauer gesessen zu haben, in dem derlei vorgetragen worden ist. Das ist doch immer mal wieder der Fall.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 24.08.2021 08:04 ---Nicht mal das braucht es. Es genügt doch, in einem Gütetermin als Zuschauer gesessen zu haben, in dem derlei vorgetragen worden ist. Das ist doch immer mal wieder der Fall.

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Du meinst, dass im Gütetermin wird vorgetragen wird, dass mehrere weitere Verfahren anhängig sind, richtig?

Spid:
Ja. Es handelt sich ja um den üblichen Parteivortrag bei solchen Fällen.

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