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Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?

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karla:
Ich saß dem einen oder anderen Arbeitsgerichtsverfahren als Zuschauer bei. Ich denke, dass alle hier wissen, dass jedes Verfahren anders ausgehen kann. Tendentiell merkt man ja schon im Gütetermin, für wen die vorsitzende Person eher ist. D. h., ob diese der Beklagten signalisiert, ob diese sich besser gütlich einigen sollte, evtl. auch mit mehr, als diese wollte. Und, ganz ehrlich, 0,5 - 1 Bruttogehälter sind eher ein Zeichen, als ein ernstgemeintes Angebot. Ich tendiere hier tatsächlich zu mind. 1,5, eher 2 Bruttogehälter. Ich saß schon bei einigen Verfahren bzgl. AGG, Entschädigung ... in den Reihen und da hat so mancher Kläger bei weitaus unklareren Verhältnissen verhältnismäßig mehr bekommen (GDB stand so nur versteckt im Lebenslauf, es wurde mit Wortspielen am Ende des Anschreibens gespielt, es gab Angaben unterhalb des Fließtextes, es gab (bewusste?) Schreibfehler (schwer behindert, Schwärbehinderung, Behinnderungsgrat, Grat ..., Prozent x ...), damit die AGs die Angaben schwer bis gar nicht finden konnten und sollten.

Wenn aber das Wort "Schwerbehinderung" im Fließtext, vielleicht sogar relativ weit oben, steht, und die Bewerberin nicht offensichtlich ungeeignet ist, dann ... ja ... schlechte Karten für den AG.

Und das andere, wenn das alles so sein sollte usw. usf., dann gehts halt vors Amtsgericht und dann könnte es noch teurer werden. Datenschutzverstöße und Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, werden hart bestraft. Ob dann nun ein möglicher Prozessbetrug i. V. m. Verleumdung und/oder übler Nachrede eingeklagt wird. Na ja, ich sehe für die Chefin irgendwie sehr schwarzes Schwarz!

Spid:
Und wo genau kämen im Sachverhalt Datenschutzverstöße und Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor?

WasDennNun:

--- Zitat von: kraemerchen am 24.08.2021 13:50 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2021 13:17 ---Wenn jemand zu Einladungen nicht fährt und bei Nichteinladung klagt? Dann landet der zu unrecht auf der Liste?

--- End quote ---

Ist das nicht zu einfach und zu pauschal?

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Nein, bei mehr als 5 Vorfälle sehe ich da ein klares Muster. Und bin bereit mich auch irren zu können.

--- Zitat ---
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2021 13:17 ---Ja, hast Recht: Man darf nie irgendeine Liste führen, die von Belang ist, da ja die Liste fehlerhaft sein könnte!

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Danke.

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Bitte, ich werde aber trotzdem sinnvolle und validierte Listen führen für ein menge Dinge im Leben. Und wennda mal 1% Fehlerhafte  "Diskriminierung" bei passiert, dann nenne ich es beiderseitiges Lebensrisiko.
--- Zitat ---
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2021 13:17 ---Dann würde ich nicht auf der Liste stehen, weil ich ja kein AGG-Hopper wäre.
s.o.

--- End quote ---

Genau! Und so gehts der Bewerberin vielleicht auch.

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Ja, vielleicht auch nicht und ich wende Schaden ab.
Insbesondere, da durch einer solchen Liste, ja dem AGG Hopper und den Unschuldigen kein Schaden zugefügt wird.
Der AGG Hopper kommt ja eh nicht zu dem 7:00 Termin, der, die das andere schon und kann dann ja brillieren und mich überzeugen, obwohl er eigentlich ungeeignet erschien und nur weil er SB ist eingeladen wurde.

was_guckst_du:
...hier entwickeln sich selbständig Nebenkriegsschauplätze, die mit dem eigentlichen Sachverhalt nicht mehr viel zu tun hat...

...Fakt ist, dass die Bewerberin erkennbar schwerbehindert ist und nicht eingeladen wurde (ob sie aufgrund ihrer Bewerbung erkennbar ungeeignet war und nicht eingelden werden musste, wissen wir nicht)

...die Bewerberin kann daraufhin ein arbeitsgerichtliches Verfahren anstrengen und eine Entschädigung von drei Bruttogehältern erwarten...

...ob auch dem Arbeitsgericht Erkenntnisse über AGG-Hopping vorliegen und wie dieses damit umgeht, steht ebenso in den Sternen, wie die Frage, ob die Bewerberin das Angebot des AG annimmt und auf ein Gerichtsverfahren verzichtet...

....alle anderen Spekulationen sind Bullshit...

Spid:
Und wir wissen, daß sie der „Bewerberin“ vorgehalten hat, sich rechtsmißbräuchlich zu verhalten. Sie hat behauptet, Erkenntnisse dazu zu haben. Was ein AGG-Hopper gar nicht möchte, ist ein Urteil, das ihn als solchen entlarvt. Deshalb sollte man jeden, der entsprechende Vorwürfe erhebt, wie einen solchen behandeln. Ist er keiner, wird’s auch nicht teurer. Ist er einer, ist man ihn günstig losgeworden.

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