Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
kraemerchen:
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2021 13:17 ---Wenn jemand zu Einladungen nicht fährt und bei Nichteinladung klagt? Dann landet der zu unrecht auf der Liste?
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Ist das nicht zu einfach und zu pauschal?
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2021 13:17 ---Ja, hast Recht: Man darf nie irgendeine Liste führen, die von Belang ist, da ja die Liste fehlerhaft sein könnte!
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Danke.
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2021 13:17 ---Dann würde ich nicht auf der Liste stehen, weil ich ja kein AGG-Hopper wäre.
s.o.
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Genau! Und so gehts der Bewerberin vielleicht auch.
xap:
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.08.2021 13:11 ---..es gibt überall "schwarze Listen"...bei den Banken und Versicherungen, bei Amazon und Co., bei den Energieversorgern (hier die ständig Wechsler) etc...
...letzten Endes bestimmt eigenes Verhalten, ob und auf welcher Liste man steht...
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Und inwiefern rechtfertigt ein ggf. rechtskonformes Verhalten das Speichern meiner personenbezogenen Daten in irgendwelchen Listen? Insbesondere wenn es keine Zustimmung oder vertragliche Grundlage zu geben scheint? Riecht doch stark nach einer nicht durch die DSGVO gestützte Speicherung eben jener Daten. Und das kann teuer werden.
maiklewa:
Wenn Deine Chefin natürlich pokert (vielleicht auch solche Infos hat, aber nicht belegen kann) und Unwahrheiten in einem öffentlichen Verfahren über die Bewerberin verbreitet, dann kann Deiner Chefin auch schnell das StGB drohen. Einerseits wäre zu überprüfen, ob man von übler Nachrede oder von Verleumdung sprechen müsste und andererseits ob man hier sogar von Prozessbetrug sprechen muss!? Das wäre dann zwar losgelöst vom Arbeitsgerichtsverfahren, aber besser macht es das nicht. Ob die Bewerberin jetzt eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht, ich denke so oder so wird es eine sehr teure und vielleicht auch mediale unwirksame Aufmerksamkeit für Deinen AG haben (bei einem Gütetermin sitzen auch mal gerne welche von der regionalen Tagespresse) und Deine Chefin muss vielleicht sogar personelle Konsequenzen tragen, denn auch Deine Chefin muss ich irgendjemanden erklären ...
Spid:
Und wo genau wäre derlei geschildert worden oder sei anzunehmen?
karlchen:
--- Zitat von: maiklewa am 24.08.2021 16:53 ---Wenn Deine Chefin natürlich pokert (vielleicht auch solche Infos hat, aber nicht belegen kann) und Unwahrheiten in einem öffentlichen Verfahren über die Bewerberin verbreitet, dann kann Deiner Chefin auch schnell das StGB drohen. Einerseits wäre zu überprüfen, ob man von übler Nachrede oder von Verleumdung sprechen müsste und andererseits ob man hier sogar von Prozessbetrug sprechen muss!? Das wäre dann zwar losgelöst vom Arbeitsgerichtsverfahren, aber besser macht es das nicht. Ob die Bewerberin jetzt eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht, ich denke so oder so wird es eine sehr teure und vielleicht auch mediale unwirksame Aufmerksamkeit für Deinen AG haben (bei einem Gütetermin sitzen auch mal gerne welche von der regionalen Tagespresse) und Deine Chefin muss vielleicht sogar personelle Konsequenzen tragen, denn auch Deine Chefin muss ich irgendjemanden erklären ...
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Sicherlich Vieles hier ins Blaue hinein, aber dennoch Punkte, die man bedenken kann, können sollte, sollte!?
Ich finde es gut hier im Forum, dass es auch User gibt, die über den Horizont schauen und gewisse Konjunktive erwähnen. Bin zwar selbst kein Freund von was-wäre-wenn oder hätte-hätte, aber das ein oder andere links und rechts an Gedanken mitnehmen schadet ja auch nicht. ;-)
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