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Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Spid:
Und das war noch nicht einmal vor einem Richtertisch, sondern einfach nur ein Schreiben an die gegnerische Partei.
WasDennNun:
--- Zitat von: kraemerchen am 24.08.2021 12:08 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2021 11:55 ---
--- Zitat von: kraemerchen am 24.08.2021 11:52 ---Oh, dieses berechtigte Interesse ist aber in dem geschilderten Fall wohl bei niemanden vorhanden!
--- End quote ---
Du siehst also keine Berechtigtes Interesse das AG Kenntnis davon zu haben, dass er gewissen Menschen die nicht 1000%ig ungeeignet sind, sondern nur 100%ig , zum Gespräch einzuladen, damit sie nicht 3 Gehälter abzocken, weil das ihre Geschäftsmodell ist?
--- End quote ---
Dann dürfen auf diesen schwarzen Listen auch tatsächlich nur Namen stehen, die das erfüllen? Und was ist mit allen anderen, die 100 %ig offensichtlich nicht ungeeignet sind und sehr wohl wiederum ein berechtigtes Interesse an Gesprächen haben, da sie arbeitslos oder Arbeit suchend sind, bereits auch Gespräche bei anderen geführt haben, dieses auch belegen können und eben vielleicht doch mal von ihrem Recht Gebrauch genommen haben, Entschädigungen einzuklagen, weil sie eben doch mal nicht eingeladen worden sind, obwohl man sie hätte einladen müssen?
--- End quote ---
In diesem Fall werden die Menschen auf der Schwarzen Liste ja auf alle Fälle eingeladen, ohne das man sich Gedanken darüber macht, ob sie auch im entferntesten geeignet wären und abgearbeitet.
Also wo ist das Problem?
kraemerchen:
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2021 13:03 ---
--- Zitat von: kraemerchen am 24.08.2021 12:08 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2021 11:55 ---
--- Zitat von: kraemerchen am 24.08.2021 11:52 ---Oh, dieses berechtigte Interesse ist aber in dem geschilderten Fall wohl bei niemanden vorhanden!
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Du siehst also keine Berechtigtes Interesse das AG Kenntnis davon zu haben, dass er gewissen Menschen die nicht 1000%ig ungeeignet sind, sondern nur 100%ig , zum Gespräch einzuladen, damit sie nicht 3 Gehälter abzocken, weil das ihre Geschäftsmodell ist?
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Dann dürfen auf diesen schwarzen Listen auch tatsächlich nur Namen stehen, die das erfüllen? Und was ist mit allen anderen, die 100 %ig offensichtlich nicht ungeeignet sind und sehr wohl wiederum ein berechtigtes Interesse an Gesprächen haben, da sie arbeitslos oder Arbeit suchend sind, bereits auch Gespräche bei anderen geführt haben, dieses auch belegen können und eben vielleicht doch mal von ihrem Recht Gebrauch genommen haben, Entschädigungen einzuklagen, weil sie eben doch mal nicht eingeladen worden sind, obwohl man sie hätte einladen müssen?
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In diesem Fall werden die Menschen auf der Schwarzen Liste ja auf alle Fälle eingeladen, ohne das man sich Gedanken darüber macht, ob sie auch im entferntesten geeignet wären und abgearbeitet.
Also wo ist das Problem?
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Ich sehe insofern ein Problem darin, dass ein solcher Name, der dann auf einer solchen genannten Schwarzen Liste zu Unrecht landet, eine Diskriminierung darstellt.
Würden Sie auf einer solchen Schwarzen Liste stehen wollen, weil Sie nur Ihre Rechte eingeklagt haben, aber der Definition nach kein, in dem Fall, möglicher AGG-Hopper sind?
was_guckst_du:
..es gibt überall "schwarze Listen"...bei den Banken und Versicherungen, bei Amazon und Co., bei den Energieversorgern (hier die ständig Wechsler) etc...
...letzten Endes bestimmt eigenes Verhalten, ob und auf welcher Liste man steht...
WasDennNun:
Wenn jemand zu Einladungen nicht fährt und bei Nichteinladung klagt? Dann landet der zu unrecht auf der Liste?
--- Zitat von: kraemerchen am 24.08.2021 13:08 ---Ich sehe insofern ein Problem darin, dass ein solcher Name, der dann auf einer solchen genannten Schwarzen Liste zu Unrecht landet, eine Diskriminierung darstellt.
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Ja, hast Recht: Man darf nie irgendeine Liste führen, die von Belang ist, da ja die Liste fehlerhaft sein könnte!
--- Zitat ---Würden Sie auf einer solchen Schwarzen Liste stehen wollen, weil Sie nur Ihre Rechte eingeklagt haben, aber der Definition nach kein, in dem Fall, möglicher AGG-Hopper sind?
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Dann würde ich nicht auf der Liste stehen, weil ich ja kein AGG-Hopper wäre.
s.o.
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