Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zur Stelle und Bewerbungsgespräch
Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Mithin wärest Du bereits bei Einstellung in E3 oder E4 eingruppiert. Der AG irrt hinsichtlich der Eingruppierung. Er kann seinen Irrtum jederzeit korrigieren und für die vergangenen 6 Monate das zuviel gezahlte Entgelt zurückfordern.
Ob es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt, kann angesichts der Frage, ob die Berufserfahrung anerkannt werden könne, dahingestellt bleiben. Der AG kann Zeiten als förderlich berücksichtigen, sofern sie an sich existieren und sich irgendein auch abstrakter Vorteil ableiten läßt - was vorliegend der Fall ist.
Molok12:
Puh.. Im Gespräch wird die Entgeltgruppe nicht bestimmt? Wie läuft dies ab? Sollte es zu einer Eingruppierung in die E5 kommen und es soll im Nachhinein Rückgruppiert werden - ist es "Gesetz" das dass zu viel gezahlte Entgelt zurückgefordert wird?
Das macht mich nun schon ein wenig skeptisch.. E5 wird angepriesen und E3/E4 höchstwarscheinlich geboten.. im schlimmsten Fall sogar Rückzahlungen... :o
hm.
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Den Arbeitsvertragsparteien kommt keine Entscheidung zu. Die tariflichen Regelungen wirken vielmehr unmittelbar.
Arbeitsrechtlich gibt es keine Pflicht zur Rückforderung von Überzahlungen. Sofern es sich um öffentliche Gelder handelt, wäre ein Verzicht stark begründungsbedürftig - was Dir als Steuerzahler sicher einleuchtet.
Molok12:
Was würdest du mir Empfehlen? Lieber Finger weg von dieser Stelle?
Aufgrund der Vorraussicht, dass die Eingruppierung in E3 fällt.. und selbst wenn E5 geboten wird eine Rückzahlung fällig werden kann, bin ich etwas skeptisch geworden.
WasDennNun:
--- Zitat von: Molok12 am 24.08.2021 11:21 ---Was würdest du mir Empfehlen? Lieber Finger weg von dieser Stelle?
Aufgrund der Vorraussicht, dass die Eingruppierung in E3 fällt.. und selbst wenn E5 geboten wird eine Rückzahlung fällig werden kann, bin ich etwas skeptisch geworden.
--- End quote ---
Brauchst du nicht.
Wenn die dort der Meinung sind, dass sie dir EG5 bezahlen wollen, dann wird da auch die EG5 idR bei rüberkommen.
Ob dies ein Eingruppierungsirrtum ist (gewollt oder ungewollt) kann man so nicht beurteilen.
Ich gebe Spid allerdings Recht, dass oftmals solche Stellen in Geschäftsstelle eher EG3/4 den EG5 sind.
Um sicher zu gehen kannst du im Arbeitsvertrag fixieren lassen, dass du Tätigkeiten der EG5 übertragen bekommst.
Bzgl. einschlägige Berufserfahrung (Stufe3) wird der AG sich eine Rechtsmeinung bilden und entsprechend dich in
Stufe 1 oder 3 einstellen.
Allerdings kannst du im Gespräch darauf hinweisen, dass du die Stelle nur antrittst, wenn dir die Stufe 3 gewährt wird.
Dafür könnte der AG deine berufliche Erfahrung als förderliche Zeiten anerkennen, dass kann in der Regel die Dienststelle selber entscheiden und muss nicht vom Ministerium genehmigt werden.
Auch das solltest du im AV fixieren lassen.
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