Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel

<< < (3/5) > >>

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 25.08.2021 17:19 ---Inwiefern könnte man Herabgruppierungen durchführen lassen? Für die Eingruppierung wird niemand tätig, sie ist. Eine Herabgruppierung findet im Sachverhalt nicht statt.

--- End quote ---
Tja, daran mangelt es dir halt. An Phantasie um Lösungen zu finden.

--- Zitat von: WasDennNun am 25.08.2021 17:16 ---und komme jetzt nicht, damit, dass das vom TE nicht als SV geschildert wurde oder erfragt wurde.

--- End quote ---

Einfach den alten AG sagen: Bitte übertrage mir mal ein paar andere Aufgaben, damit ich flugs für ne Juristische Sekunde herabgruppiert bin und schon hat man ein Lösung.
Oder umgekehrt, beim neuem AG.

Spid:
Oder einfach dem AG sagen, daß man jetzt in die Ecke vom Flur pinkelt, weil der Weg zum Klo zu weit ist. Das ist ein deutlich lebensnäheres Konstrukt. Und kommt im Sachverhalt auch nicht vor.

WasDennNun:
Tja, mit Empathie und Phantasie geht selbst im öD mehr als ein Spid mit seiner fachlichen Genialität erreichen kann.

Spid:
Hast Du wieder Lack gesoffen?

WasDennNun:
Das kommt im SV nicht vor und nein, ich bevorzuge Wein.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version