Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel
Spid:
Also nur versehentlich. Kann ja passieren.
trichter:
Ist super, wenn man als Forenneuling in einen anscheinend lange schwelenden Konflikt der örtlichen Forumsfürsten gerät :)
--- Zitat von: Spid am 25.08.2021 17:09 ---Bei §16 Abs. 2a kann die Stufe ganz oder teilweise übernommen werden. Der TE hat in E12 aber keine Stufe erworben.
--- End quote ---
So wie diese Antwort formuliert ist, sind erworbenen Stufe spezifisch für die jeweilige Entgeltgruppe.
Ich habe in E13 4 Stufen erworben, aber für E12 sind diese nicht von Belang, wenn die beiden Stellen inhaltlich nichts miteinander zu tun haben. Ist das richtig?
Spid:
Stufen der Entgelttabelle unterschiedlicher Entgeltgruppen haben auch nichts miteinander zu tun, wenn es sich um inhaltlich ähnliche Tätigkeiten handelte. Die E13/4 ist eine andere Stufe als die E12/4. Es gibt also keine erworbene Stufe in E12, die übernommen werden könnte.
trichter:
Danke. Das war mir gar nicht klar. Ich dachte, die Stufen existieren unabhängig von der Entgeltgruppe, und reflektieren zurückgelegte Zeiten im Öffentlichen Dienst ("Erfahrung").
Beispiel:
Für langjährige Mitarbeiter auf einer niedrigeren Entgeltgruppe aber hoher Stufe kann der Wechsel (zB in eine andere Behörde) in eine höhere Entgeltgruppe also finanziell negative Folgen haben?
Spid:
Sofern es sich um einen AG-Wechsel handelt, besteht regelmäßig nur Anspruch auf Stufe 1.
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