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Stufenanerkennung im TVöD SuE bei neuem Arbeitgeber

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SarreLibre:
Hallo,

mich beschäftigt folgendes Anliegen:
Bei meinem letzten Arbeitgeber war ich zweieinhalb Jahre in der stationären Jugendhilfe (S8b) beschäftigt. Ein halbes Jahr später hätte ein Stufenwechsel von Stufe 2 zu Stufe 3 stattgefunden. Ich habe an dieser Stelle jedoch den Arbeitgeber gewechselt und soll jetzt wieder bei Beginn von Stufe 2 beginnen. Mittlerweile habe ich das halbe Jahr bei meinem neuen Arbeitgeber voll, wodurch ich in Summe die drei Jahre in Stufe 2 absolviert habe und demnach theoretisch Stufe 3 erreicht sein sollte.

"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf bei der Anerkennung von Berufserfahrung von Arbeitnehmer/innen nicht mehr zwischen Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber und anderen Arbeitgebern unterschieden werden." - bezieht sich das Urteil u.a. darauf dass bisher erreichte Stufen anerkannt werden müssen oder sogar generell die gesammelten Zeiten?

"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Eigentlich lese ich daraus, dass meine Zeiten anerkannt werden müssten. Oder müssten diese nur anerkannt werden, wenn ich bei meinem letzten Arbeitgeber die drei Jahre vollgemacht hätte?

Ich freue mich sehr über Eure Rückmeldungen.

Spid:
Inwiefern ließe sich so etwas herauslesen? Es wird doch überhaupt nicht zwischen Zeiten beim selben oder anderen AG unterschieden. Bei der Einstellung werden beide Zeiten gleich behandelt.

SarreLibre:
Mein jetziger Arbeitgeber (öffentlicher Träger) argumentiert so, dass ich hätte die drei Jahre bei meinem letzten Arbeitgeber vollmachen müssen, um mir Stufe 3 anzuerkennen.

Also verstehe ich das richtig, dass ich grundsätzlich im Recht bin, in Stufe 3 eingestuft zu werden?
Ich habe vom letzten Arbeitgeber auch ein ausführliches Arbeitszeugnis, aus dem klar hervorgeht, dass die Tätigkeiten die gleichen sind wie beim jetzigen Arbeitgeber.

Spid:
Nein.

SarreLibre:
Sorry, aber verstehe ich nicht ganz.

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