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Stufenanerkennung im TVöD SuE bei neuem Arbeitgeber

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SarreLibre:
Ist doch irgendwie ernüchternd. Also dass man 40 Jahre Berufserfahrung sammeln kann, diese aber niemals anerkannt wird, wenn man ständig den AG wechselt und die tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt der Einstellung dann immer Stufe 2 bedeuten.

SchampusLafo:
Hallo, sofern Du ein Anerkennungsjahr absolviert hast gilt das als einschlägige Berufserfahrung-> mindestens Stufe 2.
Meiner Meinung nach hättest Du bei der Neueinstellung gleich die Stufe aushandeln müssen. Im Nachhinein ist immer schwierig.
Vorzeitiger Stufenaufstieg ist nicht so einfach.
Gleiche Stufe oder Mitnahme der Stufenlaufzeit sind zwei Paar Schuhe.

Grüße

Spid:
Das Anerkennungsjahr gilt nur dann als einschlägige Berufserfahrung, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis nach TVPöD abgeleistet wurde.

Organisator:

--- Zitat von: SarreLibre am 26.08.2021 17:07 ---Ist doch irgendwie ernüchternd. Also dass man 40 Jahre Berufserfahrung sammeln kann, diese aber niemals anerkannt wird, wenn man ständig den AG wechselt und die tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt der Einstellung dann immer Stufe 2 bedeuten.

--- End quote ---

Nicht wirklich, du kannst ja dem jeweils neuen Arbeitgeber mitteilen, dass du ohne Anerkennung der bisherigen Beschäftigungszeiten nicht bereit bist, für ihn zu arbeiten.
Gehaltsverhandlungen sind doch üblich.

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