Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenanerkennung im TVöD SuE bei neuem Arbeitgeber
Spid:
Die tariflichen Regelungen zur Stufenzuordnung bei Einstellung unterscheiden nicht zwischen Zeiten beim selben oder anderen AG. Mithin sind Deine diesbezüglichen Ausführungen belanglos und das angeführte Urteil ist ohne Bedeutung für den Sachverhalt.
SarreLibre:
Wenn ich also die nächsten 30 Jahre alle zweieinhalb Jahre den Arbeitgeber wechsle, verbleibe ich dauerhaft in Stufe 2?
Spid:
Es wäre auch denkbar, in Stufe 1 einzustellen. Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren bestünde auch Anspruch auf Einstellung in Stufe 3. Förderliche Zeiten können auch zur Einstellung in eine höhere Stufe führen - wenn man derlei verhandelt.
SarreLibre:
"Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren bestünde auch Anspruch auf Einstellung in Stufe 3. Förderliche Zeiten können auch zur Einstellung in eine höhere Stufe führen -(...)"
Und genau das ist doch der Punkt an dem ich stehe. Ich habe mittlerweile einschlägige Berufserfahrung von drei Jahren und demnach sollte ein Anspruch auf Stufe 3 bestehen.
Spid:
Maßgeblich bei der Einstellung sind die tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt der Enstellung.
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