Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ohne Diplom/Bachelor maximal E8?
Spid:
Inwiefern wäre der AG bei seinem Anforderungsprofil an eine derartige Setzung gebunden?
Geschädigter:
--- Zitat von: Spid am 27.08.2021 16:41 ---Inwiefern wäre der AG bei seinem Anforderungsprofil an eine derartige Setzung gebunden?
--- End quote ---
Na irgendeine Regelung muss es doch geben?
Die Länder haben doch angeblich immer kaum Geld, wieso können sie dann Leute "frei" eingruppieren (und somit theoretisch sinnlos Geld rauswerfen)?
Mich würde eben nur mal pauschal interessieren, wo für einen Realschüler mit kfm. Ausbildung die Fahnenstange erreicht ist.
Muenchner82:
Mit kaufmännischer Ausbildung dürfte bei den meisten Behörden bei allerspätestens E6 Schluss sein, mit Verwaltungsausbildung i.d.R. bei 9a
Spid:
--- Zitat von: Geschädigter am 27.08.2021 17:00 ---
--- Zitat von: Spid am 27.08.2021 16:41 ---Inwiefern wäre der AG bei seinem Anforderungsprofil an eine derartige Setzung gebunden?
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Na irgendeine Regelung muss es doch geben?
Die Länder haben doch angeblich immer kaum Geld, wieso können sie dann Leute "frei" eingruppieren (und somit theoretisch sinnlos Geld rauswerfen)?
Mich würde eben nur mal pauschal interessieren, wo für einen Realschüler mit kfm. Ausbildung die Fahnenstange erreicht ist.
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Da es nicht um Eingruppierung geht, ist Deine Vorbringung belanglos.
Hinsichtlich der Eingruppierung ist selbst für einen grenzdebilen Schulabbrecher grundsätzlich erst bei E14 Schluß, ausnahmsweise als sonsitger Beschäftigter bei E15.
Geschädigter:
--- Zitat von: Muenchner82 am 27.08.2021 17:06 ---Mit kaufmännischer Ausbildung dürfte bei den meisten Behörden bei allerspätestens E6 Schluss sein, mit Verwaltungsausbildung i.d.R. bei 9a
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Der Beispielmann hat Realschulabschluss, ist Mitte 40, Bürokaufmann-Ausbildung und wurde in E8 eingestuft. Da waren die Tätigkeiten aber noch rein "Office-Natur". Mittlerweile ist er aber eher in der IT...
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