Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Rückwirkende Höhergruppierung

<< < (4/4)

2strong:
Hast Recht, die Kollegin schrieb von "neuen Aufgaben".

Saggse:

--- Zitat von: Spid am 30.08.2021 13:41 ---Die auszuübende Tätigkeit ändert sich durch eine Gesetzesänderung - wie bereits ausgeführt - nicht. Dazu bedarf es des Tätigwerdens des AG - und zwar nicht in Form von Fortbildungen, sondern durch die konkrete Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Ansonsten ändert sich diese nicht.

--- End quote ---
Könnte der AG eigentlich auch bei der Übertragung der Tätigkeiten das Gesetz referenzieren nach dem Motto: "Die Bearbeitung der Anträge soll gemäß der Vorgaben von SGB irgendwas erfolgen." oder so?

Spid:
Ja. Er würde damit aber lediglich auf die Fassung rekurrieren, die zum Zeitpunkt der Setzung Geltung hatte.

Saggse:

--- Zitat von: Spid am 31.08.2021 15:03 ---Ja. Er würde damit aber lediglich auf die Fassung rekurrieren, die zum Zeitpunkt der Setzung Geltung hatte.

--- End quote ---
Ah, ok. Wieder was gelernt. Danke. :)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version