Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
"Testpflicht für Ungeimpfte in der Kommune - NRW
Spid:
Weder darf der AG die besonders geschützten Gesundheitsdaten anlaßlos erheben noch verarbeiten noch wäre für eine Auslösung des Annahmeverzuges ein arbeitstägliches persönliches Erscheinen erforderlich - zumal sich auch die Beschäftigungspflicht des AG gerichtlich durchsetzen ließe.
JahrhundertwerkTVÖD:
Ich kenne die Corona Verordnung in NRW nicht.
In BW ist es m.E. so, dass die Corona Verordnung des Landes keine weitergehende Regelungen über die Corona Arbeitsschutzverordnung des Bundes trifft. Daher besteht auch keine Testpflicht, d.h. der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet sich testen zu lassen. Der Arbeitgeber hat weiterhin mindestens zwei mal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Test anzubieten.
BStromberg:
Ihr müsst bei diesem Thema gedanklich aus dem Infektionsschutzrecht raus und in den Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz springen.
Ob/inwiefern zwei verpflichtende Tests pro Woche wirklich notwendig sind, sei dahingestellt, aber der Arbeitgeber kann solche Maßnahme m.M.n. gut begründbar durchführen, um seine Obliegenheiten/Fürsorgepflichten und damit das auf der Dienststelle praktizierte Corona-Management auszugestalten; beispielsweise dann, wenn das freiwillige Testangebot keine hinlängliche "Sicherheit" bietet, weil kaum angenommen. Die Testpflicht empfände ich ggü. anderen einschränkenden Maßnahmen als die am geringsten belastende Vorgehensweise.
Bei allen allgemeinen Aufregern und der mitunter nicht von der Hand zu weisenden Übergriffigkeit des Staates, kann ich hier nicht wirklich was anstößiges finden.
Zwei mal testen lassen während der Dienstzeit und alle haben Ruhe.
where is the problem
Spid:
Selbst wenn man davon ausginge, daß der AG dem AN auch in solchen Fällen, in denen er nicht durch Gesetz oder Verordnung dazu ermächtigt ist, einen solchen Test gebieten könne, ist diesem aber weder das Ergebnis bekannt noch hätte der AN ihm gegenüber eine Pflicht, ihm dieses zu offenbaren.
BAT:
Beide, AG im Bereich der Arbeitssicherheit, als auch der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes brauchen einen Anlass. Der ist schlicht derzeit nicht zu erkennen. Es dauert wohl noch etwas, bis die weiter festgestellte pandemische Notlage und alle weiteren Maßnahmen vom obersten Gericht kassiert sind.
Bis dahin muss man halt mitmachen bzw. halt nicht mitmachen. ;)
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