Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[SH] Kündigung Beamtenstatus?
Bastel:
--- Zitat von: Kaiser80 am 31.08.2021 12:57 ---Du kannst grds jederzeit aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Es ist ja nicht die Urkunde, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Amt zu treiben und ewig zu binden. ;)
--- End quote ---
Herrlich :)
Der Obelix:
§ 23 Beamtenstatusgesetz:
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie
Nr. 4.
die Entlassung in schriftlicher Form verlangen .
also kannst du relativ zeitnah auch wieder ausscheiden.
Anna1977:
Danke an diejenigen mit sachorientierten Antworten. Ist doch klar dass man seine Rechte und Pflichten kennen will vor so einem wichtigen Schritt. Alles Gute in die Runde!
Saggse:
--- Zitat von: Anna1977 am 31.08.2021 15:37 ---Danke an diejenigen mit sachorientierten Antworten. Ist doch klar dass man seine Rechte und Pflichten kennen will vor so einem wichtigen Schritt. Alles Gute in die Runde!
--- End quote ---
Meiner Meinung nach ist auch die Terminologie wichtig, daher der Hinweis: Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wird nicht durch Kündigung herbeigeführt, sondern ist ein Verwaltungsakt, den der Dienstherr auf Verlangen durchzuführen hat. (Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie bedarf für ihre Wirksamkeit keinerlei Zutun des Empfängers.)
2strong:
Bedenkenswert ist im Zusammenhang mit einer Entlastung die Frage der Versorgung. Je nach anzuwendendem Recht und jedenfalls immer bei relativ kurzen Dienstzeiten wird es bei Entlassung zur Nachversicherung in der Rentenversicherung kommen. Das ist regelmäßig mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Wenn es sich tatsächlich nur um ein oder zwei Jahre geht, ist das nicht entscheidungserheblich, bei deutlich längeren Dienstzeiten kann das aber anders aussehen.
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