Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung oder Zulage
Ramondetta:
Guten Tag zusammen,
ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ich wurde im August 2020 mündlich von meinem Chef angewiesen, aufgrund der personellen Situation, höherwertige Tätigkeiten zu übernehmen (derzeitige Eingruppierung in EG 9a). Da sich die Situation nicht in den kommenden Monaten verbessert hatte, wurde Ende Oktober 2020 ein Vermerk auf den Dienstweg gegeben, dass ich die höherwertigen Tätigkeiten (EG10) dauerhaft ausüben solle und die formale Eignung (nächster Angestelltenlehrgang II) nachholen solle.
Im August 2021 wurde verfügt, dass ich nach §14 TVöD rückwirkend eine Zulage nach EG 9c erhalten solle, da ich noch nicht die formale Eignung für die Eingruppierung in EG10 aufweise.
Müsste ich nicht eig. automatisch in die EG 10 nach §13 TVöD eingruppiert werden? Das es sich um eine vorübergehende Zulage handelt, wurde nie verfügt. Ich wurde lediglich mündlich angewiesen die Aufgaben zu übernehmen.
Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich ausgedrückt. Vielen Dank schonmal :)
VG
Fragmon:
Das ist in dem Fall nicht so einfach. Sollte die Tätigkeiten aufbauend auf der Fallgruppe 1 der E9b eingruppierungsrelevant sein, dann würdest du das persönliche Merkmale der E9b nicht besitzen, da du kein abgeschlossene Hochschulbildung besitzt und ohne den AII vermutlich nicht den sonstigen Beschäftigten erfüllst ( die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben).
Damit wärst du bei einer E9b der Entgeltgruppe 9a zuzuordnen.
Ob dies jetzt auch bei Aufbaumerkmalen dafür sorgt, dass du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert bist, da du ja keine Beschäftigte der E9b bist somit auch nicht der E9c, bin ich mir nicht sicher und somit nicht die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllst. (Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.)
Gleiches gilt für die Zulage, solltest du bei einer Höhergruppierung nur in die Entgeltgruppe 9c eingruppiert sein, dann bekommst du für die Dauer der vorübergehenden Übertragung nur eine Zulage zur E9c.
Spid:
Sofern die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich gilt...
§13 TVÖD scheidet jedenfalls aus. Es ist ja eine andere Tätigkeit übertragen worden.
Ramondetta:
Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber der §13 verweist ja dann nochmal auf den §12. Ich soll die Aufgaben laut Aussage dauerhaft ausführen. Die Aussage gemäß § 14 (vorübergehende Tätigkeit) wurde jetzt erst ein Jahr später verfügt.
Das widerspricht sich doch irgendwie oder nicht?
Spid:
Ist der "Chef" befugt, namens des AG Arbeitsverträge zu schließen?
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