Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung oder Zulage
Fragmon:
Demnach ist eine Eingruppierung in die Fallgruppe 1 nur möglich, wenn diese Pflicht gilt?
Spid:
Nein - aber jemand, der eine einem Hochschulstudium entsprechende Tätigkeit hat, erfüllt stets auch das Merkmal der guFk+sL. Hat er kein Hochschulstudium (und ist kein sonstiger Beschäftigter) ergibt sich aus Fg. 2 die für ihn günstigere Eingruppierung - sofern nicht die Ausbilungs- und Prüfungspflicht gilt.
Fragmon:
Achso. Ich dachte, es könnte Konstellationen geben, wo nur FG 1 aber nicht FG 2 zutreffend wäre. Ich war mir nicht sicher ob uF und SL auch bereits bei FG 1 gegeben sind.
Spid:
Die Fg. 1 ist der Inbegriff der guFk+sL - aber nicht alle guFk+sL erfordern ein oder entsprechen einem Hochschulstudium.
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