Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung oder Zulage

<< < (3/3)

Fragmon:
Demnach ist eine Eingruppierung in die Fallgruppe 1 nur möglich, wenn diese Pflicht gilt?

Spid:
Nein - aber jemand, der eine einem Hochschulstudium entsprechende Tätigkeit hat, erfüllt stets auch das Merkmal der guFk+sL. Hat er kein Hochschulstudium (und ist kein sonstiger Beschäftigter) ergibt sich aus Fg. 2 die für ihn günstigere Eingruppierung - sofern nicht die Ausbilungs- und Prüfungspflicht gilt.

Fragmon:
Achso. Ich dachte, es könnte Konstellationen geben, wo nur FG 1 aber nicht FG 2 zutreffend wäre. Ich war mir nicht sicher ob uF und SL auch bereits bei FG 1 gegeben sind.

Spid:
Die Fg. 1 ist der Inbegriff der guFk+sL - aber nicht alle guFk+sL erfordern ein oder entsprechen einem Hochschulstudium.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version