Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Förderung privates Studium

<< < (2/3) > >>

teclis22:
Ich war damit bei meinem AG abgeblitzt.
Lief darauf hinaus: 100% Selbstzahlung + Erholungsurlaub.
Keine Unterstützung der Dienststelle.
Im Gegenteil: Meine damalige Vorgesetzte hat sogar prüfen lassen, ob ein Abendstudium eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ist, da ja die Leistungsfähigkeit während der Arbeitszeit durch Mehrbelastung abnehmen könnte.
Ergebnis: Es ist nicht genehmigungspflichtig. Wusste ich auch vorher, aber ist ja auch schnön eine AG Aussage dazu zu haben.

JahrhundertwerkTVÖD:
Das regelt jede Dienststelle individuell.
Es gibt ja auch die üblichen Weiterbildungen zum Verwaltungslehrgang2. Diese Fälle sollten öfters vorkommen und können analog betrachtet werden.

Im Prinzip ist es stark davon abhängig, was der AG davon hat. dementsprechend auch die Beteiligung.

Ich habe schon alle mögliche Konstellationen erlebt. Von 100% Übernahme, bis teilwiese und/oder in Abhängigkeit der Abschlussnote. Mit und ohne Urlaubstage usw. usw.
Manche sind da sehr kreativ

Gotep:

--- Zitat von: teclis22 am 08.09.2021 12:58 ---Ich war damit bei meinem AG abgeblitzt.
Lief darauf hinaus: 100% Selbstzahlung + Erholungsurlaub.
Keine Unterstützung der Dienststelle.
Im Gegenteil: Meine damalige Vorgesetzte hat sogar prüfen lassen, ob ein Abendstudium eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ist, da ja die Leistungsfähigkeit während der Arbeitszeit durch Mehrbelastung abnehmen könnte.
Ergebnis: Es ist nicht genehmigungspflichtig. Wusste ich auch vorher, aber ist ja auch schnön eine AG Aussage dazu zu haben.

--- End quote ---

Das kann ich auch so bestätigen. Ich hatte meinen Techniker 4 Jahre in Abendform gemacht und fragte nach wie es aussieht mit Bildungsurlaub. Ich hätte gerne für die 5 tägige Abschlussprüfung frei genommen. Meine Anfrage wurde abgeschmettert ich solle doch regulären Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub.
Die Bildungsurlaubstage wären nur für Excel und Word Lernkurse ausgegeben. Da hab ich mir nur gedacht Leckt mich am Arsch. Ihr werdet dann auf jedenfall nicht von meiner Weiterbildung profitieren

ichEinfachUnverbeamtet:

--- Zitat ---Die Bildungsfreistellung bezeichnet einen Rechtsanspruch vom Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich.
--- End quote ---

Gibt es nicht die/den Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub für (fast) jedes BL?

Da bekommt man doch 5 Tage frei, sofern die FoBi in der entsprechenden Übersicht aufgeführt und genehmigt ist. Ich habe für meinen Bachelor problemlos in 2019 5 bezahlt frei Tage bekommen (waren ausschließlich Prüfungen). Hatte es rechtzeitig beantragt, alle Unterlagen beigefügt und fertig war es. Und mein Master steht auch in der Liste - wird also sicher wieder genehmigt werden. Und es sei erwähnt, dass Bachelor und Master NICHT für meine aktuelle Verwendung dienlich sind.

Bei mir wurde nur immer wieder angesprochen, dass ich dann eben keine weiteren FoBi mehr "for free" machen kann. Sprich, danach kostet es Urlaub, da die 5 Tage/Jahr verbraucht sind. Auch die internen aus dem eigenen Ressort würden dann eben Urlaub kosten.

Bezahlt wurde hier allerdings auch kein Cent - ist aber verständlich und war mir vorher schon klar.

Spid:
Hier bezahlen wir auch schon mal fünfstellig für ein Weiterbildungsstudium, wenn das ins persönliche Personalentwicklungskonzept für den Mitarbeiter paßt. Zum Schutz der Investition gewähren wir auch entsprechende Freistellungen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version