3.11 „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit“
Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten liegen vor, wenn die dem/der Beschäftigten
übertragene Verantwortung beträchtlich gewichtiger ist als die Verantwortung, die im
Allgemeinen (gemessen an der in der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 oder 2 bereits
enthaltenen so genannten „Normalverantwortung“) einem/r Beschäftigten obliegt.
Diese herausgehobene/gesteigerte Verantwortung kann sich z. B. aus der Ausübung von
Aufsichtsfunktionen, den Auswirkungen im Behördenapparat, den Auswirkungen auf
ideelle oder materielle Belange des Dienstherrn
oder den Auswirkungen auf die
Lebensverhältnisse Dritter und damit der Allgemeinheit ergeben.Das spiegelt doch nur wieder wie minderwertig unsere Kinder gesellschaftlich angesehen werden.
zufügen möchte ich noch das minderwertige Bild der Kinder in der Politik und im Tarifgefüge. Ansonsten würde es finanziell besser vergütet.