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Eingruppierung nach Leistung

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Spid:
Eben. Und da man von dieser unhaltbaren Entgegnung ausgehen kann, rate ich ja immer dazu, Zeit zu sparen und einfach direkt zu klagen. Miteinander reden kann man auch noch im Gütetermin, dazu ist er nämlich da - vorher ist das ohnehin fruchtlos.

Organisator:
Der Vorteil beim Gütetermin ist weiterhin, dass dort mit dem Richter die einzig eingruppierungskompetente Person anwesend ist und die verschobene Meinung des einen oder anderen Anwesenden zurechtrücken kann.

Spid:
Vor dem ArbG dürfte das mit dem eingruppierungskompetenten Richter kaum vorkommen - bei den LAG hingegen kann das durchaus mal der Fall sein.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 14.09.2021 15:29 ---Vor dem ArbG dürfte das mit dem eingruppierungskompetenten Richter kaum vorkommen - bei den LAG hingegen kann das durchaus mal der Fall sein.

--- End quote ---

okay, ich korrigiere in eingruppierungsrelevante Person ;)

BStromberg:
 :) lustig, dass sich eure Erfahrungen in Hinblick auf die Fachexpertise der Arbeitsgerichte mit meinen vollends decken.

Wenn's um Eingruppierung geht, hätte ich keinen der Richter, die mir in den Jahren untergekommen sind, als Prozessbevollmächtigte in eigener Sache haben wollen  ;).

Im Westen der Republik hat das viel von orientalischem Basar und unsubstantiierter Laberei in gehobener Ausdrucksweise.

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