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Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker

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PfannerEistee:

--- Zitat ---In puncto höherwertige Tätigkeiten muss ich Dich aber ernüchtern. Beim ITZ heißt E12, evtl. Führungsverantwortung und ab E13 mit hoher Wahrscheinlichkeit (99%).
Wenn Du also irgendwas kannst, was andere außer Acht lassen, dann stell Dich darauf ein, dass bei E13 damit Schluss ist und Du mindestens eine Person, vllt. auch 25 und mehr, führen darfst/musst.
--- End quote ---

Das dachte ich mir. Es sind wieso auch immer alle Stellenangebote einer Stufe niedriger als bei anderen Behörden. War bereits ein kleines Anzeichen dafür.

Ich habe nichts gegen Personalverantwortung. Ich habe nur das Gefühl, dass die meisten Stellen bereits besetzt sind und ich nie an Personalverantwortung kommen würde.

WasDennNun:

--- Zitat von: EiTee am 16.09.2021 14:27 ---Des Weiteren noch ein paar Worte zu deinem Master. Ich weiß nicht was Du dir genau unter deiner Arbeit so vorstellst oder was genau Du so gerne magst. Aber im hD A13h oder als TB mit einer E13+, tust Du halt nichts mehr, was technische Skills o.ä. benötigt, sondern bist in der "Personalführung". Kompetenzen die dort benötigt werden sind sinnloses und ahnungsloses Geblubber, von Informatik muss man dort keine Ahnung haben, denn das muss nur das Fußvolk im gD und abwärts oder TB < E13.

--- End quote ---
Blödsinn!
Absoluter Quatsch, trifft vielleicht beim ITZ Bund zu.

Ich bin seit über 25 Jahren auch im öD tätig immer >= E13 und niemals als Aufgabe "Personalführung"

Benötige, nutze und wende auch heute noch erfolgreich meine IT Kompetenzen an.

Klingt nach Beamtenkalkriesel Denken.

2strong:

--- Zitat von: Bastel am 16.09.2021 11:47 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2021 11:39 ---
--- Zitat von: 2strong am 16.09.2021 10:33 ---
--- Zitat von: xap am 16.09.2021 09:33 ---Es ist schonmal nicht richtig, wenn man dir hier antwortet du müsstest dich auf eine andere Stelle bewerben, um zukünftig nach mehr als E11 vergütet zu werden. Es könnten dir auch höherwertige Aufgaben in ausreichendem Umfang für eine höhere Entgeltgruppe übertragen werden.

--- End quote ---
Das setzt grundsätzlich ein Auswahlverfahren voraus, dass ggf. in der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit mündet.

--- End quote ---

Auch im Tarifbereich?

--- End quote ---

Nein.

--- End quote ---
Wie stellst Du ohne Auswahlverfahren denn die Bestenauslese bei der Besetzung sicher?

2strong:

--- Zitat von: PfannerEistee am 16.09.2021 13:39 ---Ich muss es auch nicht unbedingt verheimlichen. Es handelt sich hierbei um ITZBund.

--- End quote ---
1.
Beim ITZ wirst Du regelmäßig nach einigen Jahren die Möglichkeit erhalten, eine mit Entgeltgruppe 12 bewertete Funktion zu übernehmen.

2.
Sofern keine relevante Berufserfahrung vorliegt, wirst Du nach 1,5 Jahren die Verbeamtung beantragen können. Das solltest Du tun. Die Verbeamtung selbst wird dann rd. 12 Monate später vorgenommen. Im vorliegenden Fall ist das Eingangsamt (gehobener technischer Dienst) ein Amt der Besoldungsgruppe A 10. Eine Beförderung nach A 11 erfolgt üblicherweise ein Jahr nach Ende der beamtenrechtlichen Probezeit. Eine spätere Beförderung nach A 12 ist mit gewissem zeitlichen Abstand wahrscheinlich, A 13 (Oberamtsrat) ist seltener.

3.
Mit dem Master wirst Du Dich beim ITZ regelmäßig auf vakante Referentendienstposten bewerben können. Über das Verfahren gem. § 24 BLV wirst Du nach erfolgreicher Bewerbung zunächst drei Jahre als Referent eingesetzt (2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit zum Erwerb der Laufbahnbefähigung + sechs Monate Bewährung). Danach erfolgt eine Ernennung zum Regierungsrat (A 13), ein Jahr später (bzw. ein Jahr nach Beendigung der Probezeit, sofern diese nicht bereits im gehobenen Dienst abgeleistet wurde) zum Oberrat (A 14). Ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 kann erreichen, wer irgendwann Referatsleiter wird.

2strong:

--- Zitat von: Organisator am 16.09.2021 14:38 ---
--- Zitat von: PfannerEistee am 16.09.2021 14:20 ---Wie ich das sehe sind die Stellen für den gH immer mit Personalverantwortung verbunden oder andere Führungsstellen. Ich würde mich nicht wundern wenn man dafür auch noch ein halbes Studium für die Laufbahnbefähigung machen muss..

--- End quote ---

Fürs ITZ kann ich nicht sprechen, aber in anderen Bundesbehörden fangen Führungspositionen erst ab A 15 an, bzw. bei obersten Bundesbehörden ab A 16. Nichtpersonalverantwortliche Beamte im höheren Dienst, landläufig Referenten genannt, sind häufig nach A 13 / 14, oder im Ministerium nach A 15 besoldet.

--- End quote ---
Ist grundsätzlich auch richtig. Beim ITZ ist mit den Spitzenämtern des gehobenen Dienstes allerdings oftmals die Übernahme der Leitung sogenannter Arbeitsbereiche verbunden. Diese entlasten die Referatsleitungen von Führungsaufgaben, was dadurch erforderlich wird, dass die Referate nicht selten große Leitungsspannen (>50 Personen) umfassen. Die Referenten eher beratende und koordinierende Funktion war.

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