Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zuschläge Samstag
Futurity:
Leider werde ich aus den Informationen bzgl. Arbeitszeit/Überstunden an Samstagen nicht ganz schlau und der Geschäftsleiter kann/möchte keine genaue Aufklärung leisten. Als Standesbeamtin (Angestellte TVöD-VKA Bayern) wird von mir erwartet, dass ich auch am Samstag vormittag/nachmittag Trauungen vornehme. Die Vergabe dieser Termine wird von der Behörde gewünscht. Eine entsprechende Dienstanweisung existiert jedoch nicht. Bisher wurden anscheinend keine Zuschläge für den Standesbeamten gewährt. Es hat anscheinend noch niemand eingefordert. Ein verpflichtender Freizeitausgleich in der darauffolgenden Woche ist ebenfalls nicht angeordnet und ist auch nicht immer dienstlich möglich. Nun stellen sich für mich folgende Fragen:
Kann die Fahrzeit zu diesen Terminen (ca. 30 Minuten einfach) als Arbeitszeit gerechnet werden?
Welche Zuschläge müssen gemäß TvöD gewährt werden?
Werden diese Zuschläge als Arbeitszeit gutgeschrieben, oder müssen die Zuschläge ausgezahlt werden?
Spid:
Tarifliche Zuschläge werden nicht gewährt, sie stehen zu. Am Samstag entstehen Zeitzuschläge nach §8 Abs. 1 lit. f TVÖD. Zeitzuschläge können ausschließlich auf ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD und ausschließlich auf Wunsch des Beschäftigten gebucht werden, ansonsten sind sie auszuzahlen. Die Berücksichtigungsfähigkeit von Fahrtzeiten unterscheidet sich nicht von der anderer Dienstreisen, liegt keine Dienstreise vor, ist die Fahrtzeit nicht berücksichtigungsfähig.
Futurity:
Danke für die schnelle Antwort. Fahrzeit wäre somit geklärt. Sehe ich das richtig, dass es sich um Überstunden handelt, wenn die wöchentliche Rahmenarbeitszeit bereits erfüllt war und somit in der Entgeltgruppe 9 auch Samstag vormittags ein Zuschlag in Höhe von 30 % gezahlt werden muss. Für den Fall, dass diese Stunden im Rahmen der wöchentlichen Rahmenarbeitszeit geleistet werden, fällt dieser Zuschlag nicht an, jedoch muss für die Zeit ab 13.00 Uhr unabhängig davon ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent des auf eine Stunde entfallenden Anteils den monatlichen Entgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden.
Spid:
Eine Rahmenarbeitszeit wird für Tage, nicht für Wochen festgelegt, §6 Abs. 7 TVÖD.
Futurity:
Nach der geltenden Dienstvereinbarung wäre Samstag kein Arbeitstag. Dann wären es doch immer Überstunden, die bezahlt werden müssen. Oder verstehe ich da etwas nicht richtig? Sorry, hatte mit Personalrecht leider bisher nichts am Hut. Und welcher Zuschlag muss dann gezahlt werden? 30 Prozent oder 20 Prozent? Damit alles seine Richtigkeit hat, müssten die Arbeit für die entsprechenden Samstage doch auch von der Geschäftsleitung angeordnet werden, oder?
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