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Nichteinhaltung Kündigungsfrist
tina92:
Danke. Würde es denn helfen, wenn der MA kündigt und auf die Nichteinhaltung der Frist hinweist.
Gilt denn die 3-Wochen-Frist überhaupt nicht für den AG?
Spid:
Was sollte das denn helfen?
Die 3-Wochenfrist gilt ausschließlich für den AN bei einer AG-Kündigung.
WasDennNun:
--- Zitat von: tina92 am 30.09.2021 10:12 ---Danke. Würde es denn helfen, wenn der MA kündigt und auf die Nichteinhaltung der Frist hinweist.
--- End quote ---
Das einzige was hilft ist einen Auflösungsvertrag zu machen.
Ansonsten läuft man in die fast nur theoretisch existierende Gefahr schadensersatzpflichtig zu werden.
tina92:
Vielen Dank für Eure Hilfe :)
Börnie:
--- Zitat von: Spid am 29.09.2021 18:18 ---Vermutlich nicht - möglicherweise schon. Ich würde den Hörer zur Hand nehmen und dem neuen AG von meinem nicht näher genannten, vertragsbrüchigen AN erzählen. Der zieht vielleicht die richtigen Schlüsse und spricht die Wartezeitkündigung aus.
--- End quote ---
Ich glaube aber, dass genau das Gegenteil passiert: Ich hatte die Mitteilung von mehr als einem Kollegen, dass er vom neuen Arbeitgeber gefragt worden ist, ob er nicht an die Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfristen bei seinem bisherigen AG einreichen könnte, damit er beim neuen AG die Arbeitsstelle frühzeitiger antreten könnte... Wohlgemerkt: Es handelte sich um eine Kommune, die dies verlangt von den genannten Kollegen erbeten hatte!
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