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[NW] - Zulage nach LBesG §59

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2strong:
Ach, das ist doch nur der Neid der Underperformer ;)

Kaiser80:

--- Zitat von: was_guckst_du am 01.10.2021 10:14 ---...ich würde da aber auch als PR vorsichtig sein...

...also nicht vor jeden Wagen einspannen lassen...

--- End quote ---
Glaub mir: Dass kann ich nach jetzt 8 Jahren als stellv. Vorsitzender ganz gut einschätzen.

was_guckst_du:
...war nur ein gut gemeinter Rat, basierend auf der Erfahrung von inzwischen 13 Jahren als freigestellter Personalrat und stellvertretender PR-Vorsitzender...  ;)

BüroLurchNRW:

--- Zitat von: Kaiser80 am 30.09.2021 12:04 ---Hallo zusammen,

ich muss leider vorab offen eingestehen, dass ich vom "Beamtengedöns" keine Ahnung habe, bitte seht mir unsaubere Formulierungen nach. Ich als PR möcht den Kollegen gerne unterstützen.

Zum SV:
Beamter (Kommune) auf Probe derzeit nach A9(gD) besoldet, besetzt einen Dienstposten der Wertigkeit A11. Die A11 ist auch im stellenplan ausgewiesen, falls dies relevant ist. Eine Probezeitverkürzung durch die Diensstelle wurde abgelehnt. Kann dem Beamten eine Zulage nach §59 gewährt werden? Wenn ja, wie wird diese errechnet? Die Tätigkeit wird bereits seit 5 Monaten ausgeübt. Ab wann dürfte gewährt werden?

Besten Dank im Voraus

--- End quote ---


 ;D Da muss man ja schon ein wenig schmunzeln weil das auf mindestens 50% der Beamten auf Probe zutrifft... es sitzen alle idR mindestens auf A10, wenn nicht auf 11er oder gar 12er Stellen. Das macht der Dienstherr teils sicherlich auch um erst einmal Geld zu sparen auf diesen Stellen bis die "frischen Beamten" überhaupt in den Genuss einer A11 oder 12 kommen können. Da müssen eben alle durch. Eine Kollegin (auch auf einer 11er Stelle) hatte es mit dem besagten Zuschlag auch versucht, aber vergebens...selbst direkt nach 4 Jahren nicht und mit A10.

2strong:
Wenn die Voraussetzungen des § 59 LBesG NRW erfüllt sind, besteht Anspruch auf die Zulage.

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