Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NW] - Zulage nach LBesG §59
was_guckst_du:
...das stimmt...
was_guckst_du:
--- Zitat von: Kaiser80 am 30.09.2021 14:50 ---Wäre er doch TB geworden...
--- End quote ---
...das ist mal so der so im Berufsleben im öD...mal hat der Beamte Vorteile, mal der Tarifbeschäftigte...über den langen Zeitraum des (Berufs)Lebens betrachtet, überwiegen allerdings beim Beamten die Vorteile (zumindest noch - wie es in der Zukunft aussieht, kann man nicht beurteilen)
2strong:
--- Zitat von: Kaiser80 am 30.09.2021 14:50 ---Gibt's denn andere Möglichkeiten? Wäre schade wenn der Kollege "in den Sack haut", weill man ihm woanders kurzfristig mehr Perspektive aufzeigt.
--- End quote ---
Andere Möglichkeiten sehe ich nicht. Gerade zu Beginn der Laufbahn ist wegen der zu absolvierenden Probezeit gleichsam Sauregurkenzeit. Diesbezüglich unterscheiden sich die Laufbahnrechte auch nicht wesentlich. Die Zeit muss man aussitzen. Später wird es besser.
Kaiser80:
Dank euch für die Antworten. Vllt. kann man die Behörde ja nochmal bitten über die Probezeitverkürzung nachzudenken.
was_guckst_du:
...die plus 12 Monate wären aber sowieso zwingend...
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