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Tarifverhandlungen und die Inflation
JesuisSVA:
Was für Dich relevant ist oder was Dich interessiert, ist völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?
Matti101:
--- Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 20:06 ---Was für Dich relevant ist oder was Dich interessiert, ist völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?
--- End quote ---
...jetzt wirds psychopathisch ;D ;D ;D
JesuisSVA:
Auch Deine Selbsterkenntnis ist ist völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?
Matti101:
--- Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 20:09 ---Auch Deine Selbsterkenntnis ist ist völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?
--- End quote ---
...geht schon langsam in die psychotische Ebene. Du tust mir ein wenig leid und ich würde Dir gern Hilfe anbieten.
JesuisSVA:
Auch Deine weiteren Selbstzweifel und Selbstgespräche sind völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?
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