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Tarifverhandlungen und die Inflation

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Matti101:

--- Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 20:15 ---Auch Deine weiteren Selbstzweifel und Selbstgespräche sind völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?

--- End quote ---

....googelst mal unter "psychotische Symptome" und reflektierst dahingehend mal Dein Verhalten. Vielleicht geht Dir doch noch ein Licht auf... Ansonsten hilft nur noch der FA für Psychiatrie - wird jedoch bei fehlender Krankheitseinsicht schwierig.

JesuisSVA:
Auch Deine weiteren Selbstzweifel und Selbstgespräche sind völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?

Matti101:

--- Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 20:24 ---Auch Deine weiteren Selbstzweifel und Selbstgespräche sind völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?

--- End quote ---

Alles Gute für Dich und weiterhin viel Gesundheit....Ich drück Dir die Daumen....

JesuisSVA:
Auch Dein weiteres Ausweichen ist völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?

Bastel:
Mal Interesse halber... was wäre den nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt?

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